Ein Gerichtsurteil in Greifswald hat die Zukunft des Sonntagseinkaufs in norddeutschen Küstenorten wenige Tage vor dem traditionellen Auftakt der Tourismussaison in rechtliche Unsicherheit gestürzt.
OVG erklärt Regelung in MV für rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald urteilte am 12. März 2026, dass die geltende Regelung zum Sonntagsverkauf in Mecklenburg-Vorpommern rechtswidrig ist, weil sie zu viele Öffnungen erlaubt.
Sonntagsöffnungen am 15. März vorerst möglich
Trotz des Urteils dürfen Geschäfte in den betroffenen Gebieten am 15. März zunächst öffnen, da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Bäderregelung gilt in mehr als 150 Orten
Die Bäderregelung erlaubt Sonntagsöffnungen zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober in 95 Orten in Schleswig-Holstein und 58 in Mecklenburg-Vorpommern.
Schleswig-Holstein nicht unmittelbar betroffen
Für Schleswig-Holstein gilt eine gesonderte Vereinbarung bis Ende 2028, sodass das Urteil aus Greifswald dort keine direkte Wirkung entfaltet.
Wirtschaft und Tourismus warnen vor Unsicherheit
Arbeitgeberverbände und Tourismusvertreter kritisierten die Entscheidung wegen der wirtschaftlichen Folgen, während ver.di das Urteil als Stärkung des Ruhetags begrüßte.
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entschied am 12. März 2026, dass die geltende Regelung zum Sonntagsverkauf in Mecklenburg-Vorpommern rechtswidrig ist. Nach Auffassung des Gerichts erlaubte die Verordnung zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di, die argumentierte, die Regelung schütze die Rechte der Beschäftigten und die Zeit für Familien nicht ausreichend. Trotz des Urteils dürfen Geschäfte in den betroffenen Gebieten am Sonntag, 15. März, weiter öffnen, weil die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Im Zentrum des Streits steht die Bäderregelung, die Geschäften in Tourismusregionen Norddeutschlands erlaubt, jedes Jahr zwischen dem 15. März und dem 31. Oktober sonntags zu öffnen. Die Regel gilt für mehr als 150 Gemeinden und Städte in zwei Bundesländern: 95 Orte in Schleswig-Holstein und 58 in Mecklenburg-Vorpommern. Die Regelung ist seit langem ein fester Bestandteil der Küstentourismuswirtschaft und ermöglicht Besuchern Einkäufe an Tagen, an denen die meisten Geschäfte in Deutschland wegen der strengen Ladenschlussregeln an Sonntagen geschlossen bleiben. In Schleswig-Holstein wurde nach Websuchergebnissen eine gesonderte Vereinbarung zur Bäderregelung bis Ende 2028 getroffen, sodass das Greifswalder Urteil dieses Bundesland nicht unmittelbar betrifft. Die rechtliche Anfechtung in Mecklenburg-Vorpommern schafft nun eine unterschiedliche Lage zwischen den beiden benachbarten Tourismusregionen.
Der Sonntagsverkauf in Deutschland wird durch Landesrecht geregelt, wobei das Bundesrecht ein allgemeines Verbot geschäftlicher Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen vorgibt. Die Bäderregelung ist eine der seit langem bestehenden Ausnahmen für wirtschaftlich vom Tourismus abhängige Gebiete, insbesondere an den Küsten von Nord- und Ostsee. Die Gewerkschaft ver.di wurde 2001 durch den Zusammenschluss von fünf Einzelgewerkschaften gegründet und setzt sich seit langem für den Schutz des Sonntags als Ruhetag für Beschäftigte im Einzelhandel ein.
Arbeitgeberverbände und Vertreter der Tourismusbranche reagierten kritisch auf die Entscheidung des Gerichts und den juristischen Erfolg von ver.di und verwiesen auf wirtschaftliche Sorgen und Unsicherheit für Unternehmen in der Region. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern teilte mit, es warte die schriftliche Begründung des Urteils ab, bevor es über eine Berufung zum Bundesverwaltungsgericht entscheide. Bis diese schriftliche Begründung vorliegt und über eine Berufung entschieden ist, bleibt die Rechtslage der Sonntagsöffnungen in den Bädergemeinden des Landes ungeklärt. Der Tourismussektor, der in den Frühlings- und Sommermonaten stark auf den Sonntagsandrang inländischer Besucher angewiesen ist, sieht sich vor Beginn der Hochsaison mit einer Phase der Unsicherheit konfrontiert. Ver.di hingegen begrüßte das Urteil als Bestätigung des Rechts der Beschäftigten auf einen geschützten Ruhetag.
Wichtige Termine für den Sonntagsverkauf in norddeutschen Ferienorten: — ; — ; —