Der Thüringer Rechnungshof wirft den Behörden Thüringens und den Kommunen grobe Versäumnisse bei der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen vor. Trotz Ablauf der gesetzlichen Frist ist die Mehrheit der 575 geplanten E-Services für Bürger nicht verfügbar.

Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist

Gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hätten 575 Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 digitalisiert werden müssen, was nicht umgesetzt wurde.

Kritik der Kontrollbehörde

Die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs, Kirsten Butzke, weist auf mangelnde Unterstützung durch das Land für kleinere Kommunalverwaltungen hin.

Folgen für Bürger und Haushalt

Die fehlende Digitalisierung verursacht höhere Betriebskosten für die Ämter und erschwert den Bürgern die Erledigung von Angelegenheiten wie der Anmeldung.

Der Thüringer Rechnungshof (TRH) unter der Leitung von Kirsten Butzke hat den Kommunen und der Landesregierung Thüringens schwere Versäumnisse im Prozess der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen vorgeworfen. Aus dem von der Institution vorgelegten Bericht geht hervor, dass die Bürger trotz Ablauf der gesetzlichen Fristen die meisten Amtsgeschäfte immer noch nicht elektronisch erledigen können. Thüringer Rechnungshof weist darauf hin, dass die Digitalisierung zentrale Bereiche des täglichen Lebens wie die Anmeldung an einem neuen Wohnort oder die Gewerbeanmeldung umfassen sollte. Die Kontrolle ergab, dass zwei Jahre nach der gesetzten Frist die Verfügbarkeit von E-Services auf sehr niedrigem Niveau bleibt, was die Effizienz der lokalen Verwaltung beeinträchtigt. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde in Deutschland eingeführt, um die verkrustete Verwaltung zu modernisieren und an die digitalen Standards des 21. Jahrhunderts anzupassen. Dieses Dokument verpflichtete die Bundesverwaltung, die Bundesländer und die Kommunen, bis Ende 2022 Hunderte von Dienstleistungen in digitaler Form bereitzustellen. Thüringen, wie viele andere Bundesländer, kämpft seit Jahren mit personellen und technologischen Problemen, die diesen Modernisierungsprozess verlangsamen.

Hauptkritikpunkt ist die Nichterfüllung der Anforderungen des OZG, das die Digitalisierung Hunderter Verwaltungsverfahren im ganzen Land vorsah. Die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs, Kirsten Butzke, betonte im Bericht, dass der aktuelle Zustand bei weitem nicht den ursprünglichen rechtlichen Vorgaben und gesellschaftlichen Erwartungen entspricht. Nach Erkenntnissen der Prüfer wurde nur ein verschwindend geringer Teil dieser Dienste in den untersuchten Kommunalverwaltungen tatsächlich umgesetzt, was die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen der Landesregierung in Frage stellt. Zeitplan der Digitalisierung in Thüringen: 31. Dezember 2022 — OZG-Frist; 31. Dezember 2024 — Zwei Jahre nach der Frist; 12. März 2026 — Veröffentlichung des Berichts

Die von den Beamten durchgeführte Kontrolle umfasste eine repräsentative Gruppe von Einrichtungen, darunter zwei Landkreise, eine Landgemeinde und eine Verwaltungsgemeinschaft. Die Prüfungsergebnisse treffen nicht nur die lokalen Verantwortlichen, sondern auch direkt die Thüringer Landesregierung, der mangelnde fachliche und finanzielle Unterstützung für kleinere Einheiten vorgeworfen wird. Kirsten Butzke wies darauf hin, dass die Kommunen die technologische Last ohne klare Koordination durch das Land nicht alleine stemmen können. „Zwei Jahre nach Ende der OZG-Frist sind laut TRH nur wenige Leistungen online verfügbar” — Kirsten Butzke via ZEIT ONLINE Das Fehlen von Fortschritten bei der Digitalisierung führt zu einer weiteren Belastung der traditionellen Behörden und zu Schwierigkeiten für Bürger, die im Jahr 2026 für Angelegenheiten, die online erledigt werden könnten, immer noch persönlich in den Ämtern erscheinen müssen.

Mentioned People

  • Kirsten Butzke — Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs seit 2022