Der Sejm hat am 13. März 2026 sechs neue Richter für das Verfassungsgericht gewählt, was einen wesentlichen Schritt in den Bemühungen der Regierung darstellt, das höchste Justizorgan des Landes neu zu strukturieren.

Wahl der Richter

Der Sejm hat sechs neue Richter für das Verfassungsgericht gewählt.

Kritik der Opposition

Jarosław Kaczyński bezeichnete den Wahlprozess als rechtswidrig.

Regierungsstrategie

Justizminister Żurek kündigte einen Plan B für den Fall einer Verweigerung der Vereidigung durch den Präsidenten an.

Der Sejm hat am 13. März 2026 sechs neue Richter für das Verfassungsgericht gewählt, was einen wesentlichen Schritt in den Bemühungen der Regierung darstellt, das höchste Justizorgan des Landes neu zu strukturieren. Neben den Ernennungen verabschiedete das Unterhaus des Parlaments eine Resolution, die auf den Rechtsstatus und die Funktionsweise des Gerichts abzielt. Befürworter dieses Schrittes bezeichneten die Wahl als notwendige Maßnahme zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung, während Kritiker die Resolution als gefährlichen Präzedenzfall einstuften. Der Abstimmungsprozess endete am Nachmittag nach einer Reihe von Debatten über die Kandidaten und deren beruflichen Werdegang. Diese gesetzgeberische Maßnahme stellt die erste Phase eines umfassenderen Plans zur Reform des Justizsystems unter der derzeitigen Regierung dar. Jarosław Kaczyński kritisierte das parlamentarische Verfahren scharf und bezeichnete die Wahl der neuen Richter als einen Akt der Gesetzlosigkeit. Der Oppositionsführer argumentierte, dass der gesamte Prozess unter Verletzung bestehender Rechtsnormen durchgeführt wurde und von der Öffentlichkeit nicht anerkannt werden würde. Er erklärte weiter, dass die für die Ernennungen Verantwortlichen letztlich für ihre Handlungen zur rechtlichen Rechenschaft gezogen würden. Die Atmosphäre im Plenarsaal war angespannt, als Oppositionsmitglieder während der Abstimmung ihren Widerspruch äußerten. Kaczyński betonte, dass die Legitimität des Verfassungsgerichts durch solche einseitigen politischen Schritte untergraben werde. „Żaden rozsądny człowiek tego nie uzna” (Kein vernünftiger Mensch wird das anerkennen) — Jarosław Kaczyński via Dziennik Justizminister und Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek richtete einen förmlichen Appell an Präsident Karol Nawrocki, die neu gewählten Richter unverzüglich zu vereidigen. Waldemar Żurek deutete an, dass die Regierung eine alternative Strategie, den sogenannten „Plan B“, vorbereitet habe, falls der Präsident die Zusammenarbeit bei den Ernennungen durch den Sejm verweigern sollte. Der Justizminister legte nahe, dass die aktuelle Situation entschlossenes Handeln erfordere, um die Kontinuität der staatlichen Rechtsinstitutionen zu gewährleisten. Präsident Karol Nawrocki, der sein Amt im August 2025 antrat, hat noch nicht offiziell auf die parlamentarische Abstimmung reagiert. Während der Sitzung tauchten Berichte über mögliche verfahrenstechnische Mängel auf, die die Rechtsgültigkeit der Wahl beeinträchtigen könnten. Einigen Darstellungen zufolge soll ein Berichterstatter einen der Kandidaten während des formellen Abstimmungsverfahrens übergangen haben. Dieses Versäumnis führte zu sofortigen Behauptungen der Opposition, dass die gesamte Abstimmung rechtlich kompromittiert sei und für ungültig erklärt werden müsse. Trotz dieser Vorwürfe fuhr die parlamentarische Mehrheit mit der endgültigen Auszählung fort und bestätigte die Auswahl aller sechs Kandidaten. Der Streit über das Vermögen und die potenziellen Einkünfte der neuen Richter tauchte nach der Abstimmung ebenfalls in öffentlichen Diskussionen auf. Der Konflikt um das Verfassungsgericht begann Ende 2015 nach einem Regierungswechsel. Es entstanden Streitigkeiten über die Ernennung von Richtern und die Gültigkeit mehrerer Gesetzesänderungen, die die internen Verfahren des Gerichts betrafen. Die Europäische Kommission und verschiedene internationale Rechtsgremien haben bereits früher Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der polnischen Justiz geäußert. Diese langjährige Krise hat zu zahlreichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geführt.