Der Sejm hat sechs neue Richter für das polnische Verfassungsgericht gewählt. Die Entscheidung verschärft den seit Jahren andauernden Streit zwischen Regierungskoalition und Opposition über Zusammensetzung und Legitimität des Gerichts.

Sejm bestätigt sechs Kandidaten

Das polnische Parlament wählte am 13. März 2026 sechs neue Richter für das Verfassungsgericht und verschärfte damit den Konflikt zwischen Regierungslager und Opposition.

Opposition kritisiert Resolution und Verfahren

Vor der Wahl verabschiedete die Koalition eine Resolution zum Status des Gerichts. Die Opposition sprach von einem Angriff auf ein unabhängiges Verfassungsorgan und rügte zudem angebliche Verfahrensfehler bei der Abstimmung.

Vereidigung durch den Präsidenten ist offen

Ob Präsident Karol Nawrocki die neu gewählten Richter vereidigt, ist entscheidend dafür, ob sie ihre Ämter tatsächlich antreten können.

Kaczyński verurteilt Vorgehen des Sejm

PiS-Chef Jarosław Kaczyński sprach von Rechtsbruch und stellte laut Berichten auch eine weitere Zuspitzung der Auseinandersetzung in den Raum.

Unter den Gewählten sind bekannte Juristen

Zu den neuen Richtern zählen unter anderem Krystian Markiewicz und Maciej Taborowski, beide mit hervorgehobenen Funktionen in Justiz und Wissenschaft.

Der polnische Sejm wählte am 13. März 2026 sechs neue Richter für das Verfassungsgericht und vertiefte damit eine verfassungsrechtliche Pattsituation zwischen der regierenden Koalition und der Opposition. Alle sechs vom Präsidium des Sejm empfohlenen Kandidaten wurden bestätigt: Krystian Markiewicz, Maciej Taborowski, Marcin Dziurda, Anna Korwin-Piotrowska, Magdalena Bentkowska und Wojciech Sych. Nach den Ergebnissen einer Websuche erhielt Markiewicz bei der Abstimmung 236 Stimmen. Vor der Richterwahl verabschiedete die Regierungskoalition eine Resolution, die auf den derzeitigen Status des Gerichts zielte und sich insbesondere gegen dessen Präsidenten Bogdan Święczkowski richtete. Kritiker aus der Opposition bezeichneten die Resolution als einen Angriff auf ein unabhängiges Verfassungsorgan.

Polens Verfassungsgericht steht seit 2015 im Zentrum eines langwierigen politischen und rechtlichen Streits, als die damals regierende Partei Recht und Gerechtigkeit umstrittene Ernennungen an das Gericht vornahm, die von der Opposition und europäischen Institutionen angefochten wurden. Der Konflikt um Zusammensetzung und Legitimität des Gerichts hat über mehrere aufeinanderfolgende Regierungen hinweg angehalten, wobei jede Seite der anderen vorwirft, den Rechtsstaat zu untergraben. Die derzeitige Regierungskoalition, die nach der Parlamentswahl 2023 an die Macht kam, hat versucht, das Gericht neu zu besetzen, und argumentiert, frühere Ernennungen seien rechtswidrig gewesen.

Jarosław Kaczyński, Vorsitzender von Recht und Gerechtigkeit und ehemaliger Ministerpräsident, verurteilte das Vorgehen des Sejm in scharfen Worten. „To jest bezprawie i za to bezprawie będą rozliczenia” (Das ist Rechtsbruch, und dafür wird es Abrechnungen geben) — Jarosław Kaczyński via polityka.se.pl Kaczyński stellte zudem die Möglichkeit in den Raum, dass die Konfrontation noch weiter gehen könnte; das Medium Do Rzeczy berichtete über seine Andeutung, der Streit könne „vielleicht den Einsatz von Gewalt“ einschließen. Auch gegen die Abstimmung selbst erhob die Opposition Verfahrenseinwände; Niezalezna.pl berichtete, der Berichterstatter habe während des Verfahrens angeblich einen der Kandidaten ausgelassen, was Kritiker als Grund dafür anführten, die Abstimmung sei rechtlich fehlerhaft. Die Regierungskoalition bestritt diese Darstellungen.

Eine zentrale Frage nach der Abstimmung ist, ob Präsident Karol Nawrocki den neu gewählten Richtern den Amtseid abnehmen wird, ein Schritt, der erforderlich ist, bevor sie ihre Ämter antreten können. Nach Angaben eines von Rzeczpospolita zitierten Verfassungsrechtlers ist die Vereidigung Voraussetzung für die Übernahme des Amtes eines Richters am Verfassungsgericht. Waldemar Żurek, der in den Quellenartikeln als der Minister beschrieben wird, der die neuen Ernennungen vorangetrieben hat, appellierte an Präsident Nawrocki, die Eide entgegenzunehmen. Nawrocki ist seit dem 6. August 2025 Präsident Polens, und von seiner Entscheidung über die Vereidigung dürfte abhängen, ob die neuen Richter ihre Arbeit aufnehmen können.

Zu den neu gewählten Richtern gehören prominente Juristen. Krystian Markiewicz ist Spezialist für Zivilrecht und Zivilprozessrecht, habilitiert und seit 2016 Präsident der polnischen Richtervereinigung Iustitia. Maciej Taborowski ist Spezialist für Recht der Europäischen Union und Völkerrecht, Professor am Institut für Rechtswissenschaften der Polnischen Akademie der Wissenschaften und war von 2019 bis 2022 stellvertretender Bürgerrechtsbeauftragter. Krystyna Pawłowicz, deren Amtszeit als Richterin am Verfassungsgericht 2025 endete, äußerte sich laut wpolityce.pl ebenfalls öffentlich zu den Ernennungsverfahren. Das Oppositionsmedium Niezalezna.pl argumentierte, die politischen Hintergründe der Nominierten stellten Behauptungen über richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit infrage.