Der polnische Sejm hat am 13. März 2026 sechs neue Richter für das Verfassungsgericht gewählt, was zu einer intensiven politischen Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz führt.
Wahl der Richter
Der Sejm hat sechs neue Richter für das Verfassungsgericht gewählt, um Vakanzen zu besetzen.
Oppositionsprotest
Die PiS-Opposition kritisiert das Verfahren als rechtswidrig und fehlerhaft.
Regierungsreaktion
Justizminister Żurek droht mit einem 'Plan B', sollte der Präsident die Vereidigung verweigern.
Der polnische Sejm wählte am 13. März 2026 in einer Parlamentssitzung sechs neue Richter für das Verfassungsgericht. Die neu ernannten Richter sind Krystian Markiewicz, Maciej Taborowski, Marcin Dziurda, Anna Korwin-Piotrowska, Magdalena Bentkowska und Dariusz Szostek. Alle sechs Personen wurden ursprünglich vom Präsidium des Sejm empfohlen und erhielten die notwendige parlamentarische Unterstützung, um dem richterlichen Gremium beizutreten. Der seit 2025 amtierende Sejm-Marschall Włodzimierz Czarzasty hatte zuvor bestätigt, dass der Auswahlprozess während der Freitagsitzung abgeschlossen werden würde. Die Wahl wird von der Regierungskoalition als wichtiger Schritt angesehen, um Vakanzen zu besetzen und die Zusammensetzung des höchsten Verfassungsgerichts des Landes zu verändern. Das Verfahren wurde unter hoher politischer Spannung und unter genauer Beobachtung der Medien hinsichtlich der beruflichen Hintergründe der Kandidaten durchgeführt.
Die Wahl stieß auf sofortige und scharfe Kritik der Opposition unter Führung des Vorsitzenden der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS), Jarosław Kaczyński. Der ehemalige Ministerpräsident bezeichnete das Vorgehen des Sejm als einen Zustand der totalen Gesetzlosigkeit und betonte, dass die Ernennungen von der Öffentlichkeit nicht als legitim angesehen würden. Oppositionsmedien, darunter Niezalezna.pl, berichteten, dass der Abstimmungsprozess technisch und rechtlich fehlerhaft gewesen sei. Diesen Berichten zufolge soll ein Berichterstatter einen der Kandidaten während der formellen Vorstellung ausgelassen haben, was nach Ansicht von Kritikern die verfahrensrechtliche Integrität der Abstimmung entwertete. Obwohl der PiS-Parlamentsklub eigene Kandidaten wie Artur Kotowski eingereicht hatte, gelang es ihnen nicht, genügend Stimmen zu sammeln, um die Nominierten des Präsidiums zu blockieren.
„Żaden rozsądny człowiek tego nie uzna” (Kein vernünftiger Mensch wird das anerkennen) — Jarosław Kaczyński via Dziennik
Der seit 2025 amtierende Justizminister und Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek verteidigte die Wahl und richtete eine formelle Warnung an den Präsidenten bezüglich der nächsten Schritte des Ernennungsprozesses. Waldemar Żurek deutete an, dass die Regierung einen „Plan B“ vorbereitet habe, falls der Präsident sich weigern sollte, die sechs neu gewählten Richter zu vereidigen. Der Minister beschrieb die Entschließung des Sejm als notwendige Maßnahme, um die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichts wiederherzustellen und langjährige Rechtsstreitigkeiten zu lösen. Kritiker der Regierung bezeichneten den Einsatz parlamentarischer Entschließungen zur Beeinflussung des Gerichts jedoch als gefährlichen Schlag gegen die richterliche Unabhängigkeit. Die Debatte hat sich auch auf die finanzielle Transparenz der neuen Richter ausgeweitet, wobei Berichte über deren Vermögenswerte und erwartete Gehälter aufkamen.
Das Verfassungsgericht wurde 1982 gegründet und nahm 1986 offiziell seine richterliche Tätigkeit auf. Seine Hauptaufgabe ist die gerichtliche Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, um sicherzustellen, dass Statuten und internationale Abkommen mit der polnischen Verfassung übereinstimmen. Das Gericht besteht aus 15 Richtern, die jeweils vom Sejm für eine einzige neunjährige Amtszeit gewählt werden. Seit 2015 ist das Gremium der Mittelpunkt einer langwierigen politischen und rechtlichen Krise in Polen, die die Gültigkeit von Richterernennungen und den Umfang seiner Urteile betrifft.
In das Verfassungsgericht gewählte Richter (13. März 2026): . ; . ; . ; . ; . ; .
Wahlprozess des Verfassungsgerichts: — ; — ; —