Der polnische Sejm hat weitreichende Änderungen zur Digitalisierung des Gewerberegisters verabschiedet, während die geplante Reform der Kapitalertragsteuer erneut verschoben wurde.
Digitalisierung des CEIDG
Der Sejm hat die vollständige Digitalisierung des Gewerberegisters beschlossen; Papieranträge werden künftig nicht mehr akzeptiert.
Verzögerung der Belka-Steuerreform
Die geplante Steuerbefreiung für Kapitalerträge bis 100.000 PLN wird aufgrund technischer und haushaltspolitischer Gründe auf Mitte 2026 verschoben.
Hintergrund der Kapitalertragsteuer
Die 2002 eingeführte Steuer, benannt nach Marek Belka, unterliegt seit Jahren politischen Debatten über ihre Anpassung oder Abschaffung.
Der Sejm der Republik Polen hat am 13. März 2026 die Mehrheit der Senatsänderungen zur Novellierung des Gesetzes über das Zentrale Register und Information über die wirtschaftliche Tätigkeit (CEIDG) angenommen. Dieser gesetzgeberische Schritt führt das Land in Richtung einer vollständigen Digitalisierung des Gewerbeanmeldungsverfahrens für Einzelunternehmer. Die neuen Vorschriften sollen die Verwaltungsverfahren vereinfachen, indem die Möglichkeit zur Einreichung von Papieranträgen beim Register vollständig abgeschafft wird. Gemäß den verabschiedeten Änderungen werden alle Eintragungen, Aktualisierungen und Löschungen aus dem Register ausschließlich über elektronische Kanäle vorgenommen. Diese Reform ist Teil eines umfassenderen Deregulierungspakets, das darauf abzielt, die bürokratische Belastung für kleine und mittlere Unternehmen zu verringern. Die Entscheidung des Sejm folgt auf eine Phase der gesetzgeberischen Konsultation, in der der Senat spezifische technische Verfeinerungen des Gesetzentwurfs vorgeschlagen hatte.
Gleichzeitig deuteten Berichte nationaler Medien am 13. März auf eine weitere Verzögerung der von der Regierung versprochenen Überarbeitung der Kapitalertragsteuer hin, die gemeinhin als Belka-Steuer bekannt ist. Finanz- und Wirtschaftsminister Andrzej Domański bleibt die zentrale Figur in den Verhandlungen über diese steuerlichen Anpassungen, die ein zentrales Wahlversprechen der derzeitigen Regierung darstellten. Die vorgeschlagene Reform sah die Einführung einer Steuerbefreiung für Anlageerträge bis zu einer bestimmten Schwelle vor, um das inländische Sparen zu fördern. Die Umsetzung dieser Änderungen wurde jedoch verschoben, wobei aktuelle Prognosen einen möglichen Start frühestens für Mitte 2026 nahelegen. Diese Verschiebung betrifft Privatanleger, die eine Entlastung vom Standardsatz auf ihre Ersparnisse erwartet hatten. Die Regierung nannte die Notwendigkeit weiterer technischer Vorbereitungen und die Wahrung der Haushaltsstabilität als Gründe für die Verzögerung.
Die aktuelle Regelung bleibt für alle steuerpflichtigen Kapitalerträge in Kraft, bis die neue Gesetzgebung finalisiert und umgesetzt ist. Nach dem vorgeschlagenen, aber verzögerten Plan wären Vermögenswerte auf bestimmten Konten bis zu einem Wert von 100.000 PLN von der 19-prozentigen Abgabe befreit. Die Kapitalertragsteuer wurde 2002 in Polen vom damaligen Finanzminister Marek Belka eingeführt, zunächst mit einem Satz von 20 Prozent auf Zinsen aus Bankeinlagen. Im Jahr 2004 wurde die Steuer auf Einkünfte aus Kapitalerträgen am Aktienmarkt ausgeweitet und der Satz auf 19 Prozent vereinheitlicht. Diskussionen über deren Senkung oder Abschaffung sind in den letzten zwei Jahrzehnten periodisch aufgekommen, insbesondere in Zeiten hoher Inflation. Das CEIDG-System selbst wurde 2011 eingeführt, um die früheren dezentralen kommunalen Register für wirtschaftliche Tätigkeiten zu ersetzen.