Seit dem 1. Januar 2026 stellen kommunale Beschäftigte massenhaft Anträge auf eine Neuberechnung ihrer Dienstzeit. Dank einer Novelle des Arbeitsgesetzbuchs werden nun auch Zeiten der Selbstständigkeit und von Werk- oder Dienstverträgen angerechnet, was den Weg zu hohen Jubiläumsprämien ebnet.

Neue Regeln zur Dienstzeitberechnung

Seit 2026 werden Zeiten der selbstständigen Tätigkeit sowie der Arbeit auf Basis von Werk- oder Dienstverträgen in die Dienstzeit eingerechnet.

Rekordverdächtige Dienstzeiterhöhungen

In Extremfällen stieg die Dienstzeit von Beschäftigten von 19 auf über 46 Jahre, nachdem frühere berufliche Tätigkeiten nachgewiesen wurden.

Klarstellungen der RIO in Olsztyn

Die Regionale Rechnungskammer bestätigte, dass Prämien für eine höhere Dienstzeit den Beschäftigten zustehen, selbst kurz vor der Rente, und keinen Verstoß gegen die Finanzdisziplin darstellen.

Budgetprobleme der Gemeinden

Viele Kommunen haben in ihren Haushalten für 2026 nicht mit so hohen Beträgen für die Auszahlung rückständiger und laufender Jubiläumsprämien gerechnet.

Kommunale Beschäftigte in ganz Polen stellen massenhaft Anträge auf eine Neuberechnung ihrer Dienstzeit und die Auszahlung rückständiger Jubiläumsprämien nach einer Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Die Novelle des Arbeitsgesetzbuchs vom 26. September 2025 führte Artikel 302^1 ein, der vorschreibt, dass Zeiten der Arbeit auf Basis von Werk- oder Dienstverträgen sowie der Ausübung einer nichtlandwirtschaftlichen gewerblichen Tätigkeit in die Dienstzeit einzurechnen sind. Diese Änderung führte dazu, dass viele Beamte von einem Tag auf den anderen eine um zehn oder sogar mehrere Jahrzehnte längere Dienstzeit nachweisen konnten, was in den Gemeinde- und Kreisverwaltungen zu zahlreichen Auslegungsfragen führt. Die Regionalen Rechnungskammern (RIO) erhalten Dutzende Anfragen zu den Auszahlungsregeln in Situationen, in denen ein Arbeitnehmer mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften sofort Anspruch auf eine Prämie einer höheren Stufe erwirbt. Jubiläumsprämien

Wesentliche Klarstellungen in dieser Sache hat die Regionale Rechnungskammer in Olsztyn (Allenstein) gegeben, indem sie den Fall eines Beschäftigten analysierte, der vor der Gesetzesänderung eine 19-jährige Dienstzeit vorweisen konnte und nach Anrechnung von Zeiten aus Werkverträgen eine 46-jährige Dienstzeit dokumentierte. Laut der Stellungnahme der Kammer ist diesem Beschäftigten die Prämie für 45 Dienstjahre auszuzahlen, obwohl er den formalen Anspruch darauf erst am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, also am 1. Januar 2026, erworben hat. Experten der RIO betonen, dass, wenn ein Beschäftigter am Tag der Dienstzeitdokumentation Anspruch auf eine Prämie höherer Stufe erwirbt, diese ihm unverzüglich auszuzahlen ist. Wichtig ist, dass diese Auszahlung auch dann geschuldet ist, wenn der Beschäftigte kürzlich auf Basis der alten Regeln eine Prämie niedrigerer Stufe erhalten hat. Das System zur Berechnung der Dienstzeit in Polen basierte jahrzehntelang fast ausschließlich auf Zeiten eines Arbeitsverhältnisses. Werk- oder Dienstverträge sowie Zeiten der selbstständigen gewerblichen Tätigkeit wurden bei der Feststellung von Arbeitnehmerrechten wie Urlaubsanspruch oder Anspruch auf Jubiläumsprämien nicht berücksichtigt. Die Reform von 2025, die Art. 302^1 in das Arbeitsgesetzbuch einfügt, stellt eine grundlegende Änderung in der Behandlung verschiedener Formen beruflicher Tätigkeit im polnischen Rechtssystem dar.

Die Kommunen befürchteten, dass der plötzliche Anstieg der Ausgaben für Arbeitnehmerleistungen als Verstoß gegen die Haushaltsdisziplin gewertet werden könnte, doch die RIO beruhigt die Beamten. Die Auszahlung der geschuldeten Jubiläumsprämien, die sich aus den neuen Vorschriften ergibt, stellt keinen Verstoß gegen die Disziplin der öffentlichen Finanzen dar, sofern sie auf einer sorgfältig dokumentierten Dienstzeit basiert. Kommunale Arbeitgeber sind verpflichtet, die Dienstzeit auf Antrag des Beschäftigten neu zu berechnen und Nachzahlungen ab dem Tag des Anspruchserwerbs zu leisten, jedoch nicht früher als ab Anfang 2026. Diese Situation bedeutet eine große Belastung für die Personalabteilungen, die alte Werkverträge und Sozialversicherungsbescheide aus vielen Jahren überprüfen müssen. Änderung der Regeln zur Dienstzeitberechnung: Berücksichtigte Zeiträume: Nur Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag) → Arbeitsverhältnis, Werk-/Dienstverträge, gewerbliche Tätigkeit; Rechtsgrundlage: Arbeitsgesetzbuch ohne Art. 302^1 → Art. 302^1 Arbeitsgesetzbuch (Novelle vom 26.09.2025)