Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek hat neue Richtlinien erlassen, die Staatsanwälte anweisen, auf unbedingte Freiheitsstrafen für Verkehrsrowdys hinzuwirken, insbesondere für solche, die gerichtliche Fahrverbote missachten.

Unbedingte Haftstrafe

Staatsanwälte sollen auf Freiheitsstrafen ohne Bewährung für Personen hinwirken, die gerichtliche Fahrverbote missachten.

Verpflichtende Prüfung der Vorgeschichte

Eingeführt wurde die Pflicht, bei jedem Verdächtigen die kriminelle Vergangenheit und laufende Verkehrsverfahren zu überprüfen.

Vereinheitlichung der Standards

Die neuen Regeln sollen Unterschiede bei der Anklage von Verkehrsrückfälligen im ganzen Land beseitigen.

Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek hat am 10. März 2026 neue Richtlinien erlassen, die Staatsanwälte im ganzen Land anweisen, auf die Verhängung unbedingter Freiheitsstrafen für sogenannte Verkehrsrowdys hinzuwirken. Die neuen Regelungen konzentrieren sich vor allem auf Täter, die zuvor verhängte gerichtliche Fahrverbote missachten. Das Justizministerium argumentiert, dass eine Vereinheitlichung des Vorgehens der Staatsanwaltschaft notwendig ist, um effektiv gegen Personen vorzugehen, die wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßen. Die bisherige Anklagepraxis soll verschärft werden, um Fälle einer zu milden Behandlung von Personen, die eine reale Gefahr auf den Straßen darstellen, auszuschließen. Das Ministerium hofft, dass die Unausweichlichkeit der Strafe des unbedingten Freiheitsentzugs die öffentliche Sicherheit verbessern wird. Die neuen Regeln sollen in allen Staatsanwaltschaften strikt angewendet werden, unabhängig von der Verfahrensstufe.

Zufolge der Instruktionen, über die die Sprecherin des Generalstaatsanwalts, Staatsanwältin Anna Adamiak, informierte, haben die Staatsanwälte neue Werkzeuge und Prüfpflichten erhalten. Staatsanwälte, die Verfahren gegen Fahrer führen, sind nun verpflichtet, bei jedem Verdächtigen in Datenbanken zu prüfen, ob gegen ihn andere straf- oder verwaltungsrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr laufen. Eine solche detaillierte Analyse soll eine schnelle Identifizierung von Verkehrsrückfälligen ermöglichen und die Anwendung strengerer Sicherungsmaßnahmen gegen sie bereits im Ermittlungsverfahren erlauben. Die Richtlinien legen besonderen Wert darauf, dass Staatsanwälte Bewährungsstrafen in Situationen nicht zustimmen, in denen der Täter unter den Bedingungen der Rückfallgefahr handelte. Zudem sollen Ermittler die Umstände der Verstöße gegen Fahrverbote genauer prüfen, um es den Gerichten zu erleichtern, Entscheidungen über die Isolierung der Täter zu treffen. Diese Maßnahmen sind Teil einer breiteren Regierungsstrategie, die darauf abzielt, die gefährlichsten Fahrer von den Straßen zu entfernen.

Die Einführung der neuen Richtlinien ist die direkte Umsetzung von Ankündigungen, die Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek während einer Pressekonferenz im Januar 2026 formulierte. Waldemar Żurek, der seit 2025 als Justizminister in der dritten Regierung von Donald Tusk amtiert, war zuvor Richter am Bezirksgericht in Krakau und Sprecher des Nationalen Justizrats in den Jahren 2010–2018. Seine Ernennung zum Ressortchef war mit dem Versprechen einer Verschärfung der Strafpolitik gegenüber Verkehrsstraftätern und einer Reform der staatsanwaltschaftlichen Strukturen verbunden. Frühere Jahre des Kampfes gegen Verkehrsrowdytum in Polen basierten hauptsächlich auf der Erhöhung von Bußgeldern, die derzeitige Regierung setzt jedoch auf die Strenge des Strafverfahrens und die Unbedingtheit bei der Durchsetzung gerichtlicher Verbote. Die Entscheidung, offizielle Anweisungen zu erlassen, zielt darauf ab, die Aufsicht über laufende Ermittlungen zu stärken und sicherzustellen, dass jeder Fall einer groben Verletzung von Vorschriften eine angemessene Reaktion des Staates erfährt. Prozess der Verschärfung von Strafen für Verkehrsrowdys: Januar 2026 — Ankündigung von Änderungen; 10. März 2026 — Erlass der Richtlinien; 12. März 2026 — Bestätigung der Details

Mentioned People

  • Waldemar Żurek — polnischer Jurist, Justizminister in der dritten Regierung von Donald Tusk und Generalstaatsanwalt (seit 2025)
  • Anna Adamiak — Sprecherin des Generalstaatsanwalts