Ein französisches Gericht in Bordeaux hat Urteile im Fall der Aussetzung zweier Neugeborener gefällt. Die Großmutter erhielt zehn Jahre Freiheitsstrafe, die Mutter sechs Jahre Gefängnis. Die Kinder, eines davon in ein Mullwindel gewickelt, wurden im November 2024 in einer Plastikeinkaufstasche in der Gemeinde Saint-Médard-en-Jalles bei Bordeaux gefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Frauen vorgeworfen, mit Tötungsabsicht gehandelt zu haben, was die Richter als erwiesen ansahen. Die Verteidigung kündigte Berufung an und argumentierte, ihre Mandantinnen hätten nicht den Tod der Kinder gewollt, sondern nur das Problem loswerden wollen.

Urteile wegen Kindesaussetzung

Ein Gericht in Bordeaux verurteilte die 51-jährige Großmutter zu zehn Jahren und die 31-jährige Mutter zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen der Aussetzung zweier Neugeborener. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen gefordert – fünfzehn bzw. sechs Jahre Gefängnis.

Makabrer Fund im November

Zwei Neugeborene, ein Junge und ein Mädchen, wurden am 2. November 2024 in einer Plastikeinkaufstasche an einer Straße in Saint-Médard-en-Jalles gefunden. Die Kinder waren in Kleidung und Windeln gewickelt, eines hatte noch die Nabelschnur. Die Entdeckung machte ein zufälliger Passant.

Tötungsabsicht vom Gericht anerkannt

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten mit Tötungsabsicht handelten, was einen qualifizierten Straftatbestand darstellt. Der Staatsanwalt argumentierte, die Kinder seien „wie Müll behandelt” worden. Die Verteidigung behauptete, die Absicht sei lediglich die Aussetzung, nicht die Tötung gewesen.

Kinder in gutem Gesundheitszustand

Trotz der makabren Umstände überlebten beide Neugeborenen und wurden in gutem Gesundheitszustand aufgefunden. Sie befinden sich derzeit in der Obhut der Sozialdienste, ihre weitere Zukunft wird von den zuständigen Institutionen entschieden.

Berufung und gesellschaftlicher Kontext

Die Anwälte der Verurteilten kündigten an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Der Fall löste in Frankreich Entsetzen aus und brachte Fragen der gesellschaftlichen Unterstützung für Mütter in Notlagen und der Wirksamkeit des Kinderschutzsystems auf.

Ein Gericht in Bordeaux hat in einem aufsehenerregenden Fall der Aussetzung zweier Neugeborener Schuldsprüche gefällt. Die 51-jährige Großmutter wurde zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, ihre 31-jährige Tochter, die Mutter der Kinder, zu sechs Jahren Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch den Generalstaatsanwalt, hatte strengere Strafen gefordert – fünfzehn Jahre für die Großmutter und sechs für die Mutter. Das Ereignis, das die Öffentlichkeit erschütterte, fand am 2. November 2024 in Saint-Médard-en-Jalles, einem Vorort von Bordeaux, statt. Ein Passant fand damals eine Plastikeinkaufstasche, in der sich zwei neugeborene Personen – ein Junge und ein Mädchen – befanden. Die Kinder waren in Kleidung und Mullwindeln gewickelt, und bei einem von ihnen war noch die Nabelschnur sichtbar. Während des Prozesses war die Absicht der Angeklagten der zentrale Streitpunkt. Die Staatsanwaltschaft führte den Nachweis, dass Großmutter und Mutter mit Tötungsabsicht gehandelt hätten, was einen qualifizierten Straftatbestand darstellt. Der Staatsanwalt berief sich auf die makabren Umstände und stellte fest, dass die Säuglinge „wie Müll behandelt” worden seien. Die Richter folgten dieser Argumentation und sahen die Schuld als erwiesen an. Die Verteidigung, vertreten durch Rechtsanwälte, behauptete hingegen, ihre Mandantinnen hätten nicht den Tod der Kinder gewollt, sondern sie nur loswerden wollen, da sie sich in einer schwierigen Lebenssituation befänden. Der Anwalt der Mutter betonte, seine Mandantin sei überfordert gewesen und habe keine angemessene Unterstützung erhalten. Nach der Urteilsverkündung kündigten die Verteidiger Berufung an. Im französischen Strafgesetzbuch ist die Aussetzung einer Person, die nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen, insbesondere eines Kindes, eine Straftat, die mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Wenn die Tat jedoch mit Tötungsabsicht begangen wurde, verschärft sich die rechtliche Einordnung und die Höchststrafe kann höher ausfallen. Fälle von Neugeborenenaussetzungen, oft verbunden mit der Geheimhaltung der Geburt, erschüttern regelmäßig die französische Gesellschaft und führen zu Debatten über anonyme Geburten und das Unterstützungssystem für Mütter in Krisensituationen.Glücklicherweise überlebten trotz der dramatischen Umstände beide Neugeborenen und wurden in gutem Gesundheitszustand aufgefunden. Nach der notwendigen medizinischen Versorgung wurden die Kinder in die Obhut der Sozialdienste übergeben. Ihre weitere Zukunft, einschließlich einer möglichen Adoption, wird von den zuständigen Familiengerichten und Institutionen entschieden. Der Fall löste in Frankreich ein breites Medienecho aus und erinnerte an die Existenz des Verfahrens der „anonymen Geburt”, das es einer Frau ermöglicht, in einem Krankenhaus zu entbinden und das Kind zurückzulassen, ohne ihre Identität preiszugeben, und ihm gleichzeitig Sicherheit zu gewährleisten. Die Tatsache, dass es nicht zu einer solchen Lösung kam und die Kinder auf lebensbedrohliche Weise ausgesetzt wurden, stieß auf allgemeine Verurteilung und Trauer.