Der polnische Sejm hat ein Gesetz verabschiedet, das Scheidungen künftig auch außerhalb von Gerichtssälen ermöglicht. Die Neuregelung soll den Justizapparat entlasten und Paaren ohne minderjährige Kinder ein effizienteres Verfahren bieten.

Administrative Scheidung

Paare ohne minderjährige Kinder können sich künftig beim Standesamt scheiden lassen.

Entlastung der Justiz

Die Reform zielt darauf ab, den Rückstau bei den polnischen Gerichten durch die Verlagerung unstrittiger Fälle zu reduzieren.

Inkrafttreten

Die neuen Regelungen werden ab dem 1. Januar 2027 wirksam.

Der polnische Sejm hat am 13. März 2026 ein Gesetz verabschiedet, das die Möglichkeit einführt, eine Scheidung beim Standesamt anstelle eines Gerichtssaals zu vollziehen. Die neuen Vorschriften wurden genehmigt, um den rechtlichen Prozess für Paare zu vereinfachen, die sich einvernehmlich auf die Beendigung ihrer Ehe geeinigt haben. Diese Reform zielt spezifisch auf Ehen ab, in denen keine minderjährigen Kinder involviert sind, und ermöglicht ein schnelleres Verwaltungsverfahren. Die Gesetzgeber beabsichtigen mit dieser Änderung, den erheblichen Rückstau abzubauen, mit dem das polnische Justizsystem derzeit konfrontiert ist. Die Maßnahme wurde mit dem Ziel verabschiedet, die Auflösung der Ehe für anspruchsberechtigte Bürger weniger kontradiktorisch und effizienter zu gestalten. Befürworter des Gesetzentwurfs haben den Schritt als eine lang erwartete Modernisierung des Familienrechts bezeichnet.

Die neuen Vorschriften sollen offiziell im Jahr 2027 in Kraft treten, was den Verwaltungsbehörden eine Übergangszeit bietet, um sich auf die neuen Zuständigkeiten vorzubereiten. Im Rahmen des genehmigten Regelwerks müssen beide Ehepartner vor einem Standesbeamten ihr gegenseitiges Einverständnis zur Scheidung erklären, um die Trennung zu vollziehen. Wenn das Paar Kinder unter 18 Jahren hat, muss der Fall weiterhin von einem ordentlichen Gericht behandelt werden, um das Wohl der Minderjährigen zu schützen. Der administrative Weg steht nicht zur Verfügung, wenn ein Streit über die Vermögensaufteilung oder Unterhaltszahlungen besteht, der ein gerichtliches Eingreifen erfordert. Beamte merkten an, dass der Prozess beim Standesamt so unkompliziert wie eine standesamtliche Trauung gestaltet sein soll.

Rechtsexperten und Befürworter der Reform haben den Wandel als eine „echte Erleichterung“ für die Justiz und für Paare beschrieben, die ein würdevolles Ende ihrer Beziehung anstreben. Indem unstrittige Fälle aus den Gerichten verlagert werden, erwartet die Regierung eine Verkürzung der durchschnittlichen Wartezeit für Scheidungsverfahren im ganzen Land. Historisch gesehen war die Scheidung in Polen ein rein gerichtlicher Prozess, der ein Gerichtsurteil über das Scheitern des ehelichen Lebens erforderte. Dieses System führte in großen Ballungsgebieten oft zu langen Wartezeiten, selbst bei unstrittigen Fällen, in denen sich beide Parteien einig waren. Frühere gesetzgeberische Bemühungen in den frühen 2000er Jahren konzentrierten sich auf eine obligatorische Mediation, doch die Notwendigkeit eines Gerichtstermins blieb bis zu dieser Reform von 2026 für alle Paare eine rechtliche Notwendigkeit. Die Reform ist Teil eines umfassenderen Bestrebens, zivilrechtliche Verfahren zu straffen und die administrative Belastung des polnischen Gerichtssystems zu verringern.

Die Gesetzgebung erhielt im Sejm Unterstützung als pragmatische Lösung für das hohe Volumen an familienrechtlichen Fällen, die derzeit von den Regionalgerichten bearbeitet werden. Während die administrative Scheidung schneller sein wird, behält sie die rechtliche Schwere eines gerichtlichen Beschlusses bei, wobei der Standesbeamte befugt ist, eine Bescheinigung auszustellen, die volle Rechtskraft besitzt. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes markiert einen bedeutenden Wandel in der Art und Weise, wie der Staat persönliche rechtliche Übergänge für seine Bürger verwaltet. 2027 (Jahr) — geplante Umsetzung des neuen Scheidungsgesetzes Reform des Scheidungsverfahrens: Ort (before: Obligatorische Gerichtsverhandlung, after: Option Standesamt); Berechtigung (before: Alle Ehepaare, after: Paare ohne minderjährige Kinder); Anforderung (before: Gerichtsurteil, after: Gegenseitiges administratives Einverständnis) Weg zur administrativen Scheidung: — ; —