In einer Geflügelhaltung im bayerischen Landkreis Erding wurde die hoch ansteckende Newcastle-Krankheit nachgewiesen. Auf Anordnung der Veterinärbehörden müssen etwa 40.000 Legehennen getötet werden, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Unterdessen werden in anderen Bundesländern, Thüringen und Rheinland-Pfalz, weitere Ausbrüche einer anderen gefährlichen Geflügelkrankheit – der Vogelgrippe – registriert. Die Gesundheitsbehörden verhängen Restriktionen für Geflügelhalter.
Nachweis der Krankheit in Bayern
In einem Betrieb im Landkreis Erding in Bayern wurde das Vorkommen der hoch ansteckenden Newcastle-Krankheit, auch atypische Geflügelpest genannt, bestätigt. Die Entscheidung, den gesamten etwa 40.000 Hühner umfassenden Bestand zu keulen, wurde am 26. Februar getroffen.
Restriktionen und Entsorgung
Um den infizierten Betrieb wurden Schutz- und Überwachungsgebiete eingerichtet. Der Transport von Geflügel, Eiern und Futtermitteln ist untersagt. Die Hühner werden gemäß den Vorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen getötet und entsorgt.
Parallele Ausbrüche der Vogelgrippe
Unabhängig von der Lage in Bayern wurden in Thüringen und Rheinland-Pfalz in den letzten Tagen insgesamt mindestens 34 neue Fälle der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Vogelgrippe) in Hobby- und Nutzgeflügelhaltungen bestätigt.
Risiko für Wirtschaft und Gesundheit
Die Newcastle-Krankheit stellt eine ernsthafte wirtschaftliche Bedrohung für die Geflügelindustrie dar, obwohl das Virus selten auf Menschen übertragen wird. Auch die Vogelgrippe verursacht erhebliche Verluste und birgt ein gewisses, wenn auch geringes, zoonotisches Risiko.
In Bayern haben die Veterinärbehörden die Keulung eines gesamten, etwa 40.000 Hühner umfassenden Bestands im Landkreis Erding angeordnet. Grund ist der Nachweis der hoch ansteckenden Newcastle-Krankheit, auch bekannt als atypische Geflügelpest. Die Entscheidung fiel am Mittwoch, den 26. Februar, nach laborchemischer Bestätigung der Viruspräsenz. Um den Ausbruchsherd wurden verpflichtende Zonen eingerichtet: ein drei Kilometer großer Sperrbezirk und ein zehn Kilometer großer Beobachtungsbezirk. Innerhalb dieser gelten strenge Restriktionen, darunter ein Verbot der Verbringung von Geflügel, Eiern, Einstreu und Futtermitteln. Die Keulungs- und Entsorgungsaktion ist im Gange.Die Newcastle-Krankheit, auch atypische Geflügelpest genannt, ist eine hochgradig ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, die seit den 1920er Jahren bekannt ist. Obwohl das Virus selten Menschen infiziert, verursacht es schwere Symptome und hohe Sterblichkeit bei Geflügel, was zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führt. In vielen Ländern, einschließlich der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, unterliegt sie der Bekämpfungspflicht. Fast zeitgleich mit der Lage in Bayern werden in anderen Teilen Deutschlands weitere Fälle einer anderen gefährlichen Geflügelkrankheit – der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Vogelgrippe) – gemeldet. In Thüringen wurden bei mehreren privaten Geflügelhaltern neue Ausbruchsherde des Virus bestätigt. Die lokalen Behörden ordneten die Tötung der infizierten Tiere und die Desinfektion der Betriebe an. In Rheinland-Pfalz und im Saarland wurden laut Stand vom 26. Februar seit Jahresbeginn insgesamt 34 Fälle von Vogelgrippe nachgewiesen. Die meisten betreffen kleine Hobbyhaltungen. Die Veterinärbehörden appellieren an alle Halter, besondere Biosicherheitsvorkehrungen zu treffen, Geflügel von Wildvögeln abzuschirmen und alle besorgniserregenden Symptome wie plötzliche Legeleistungsabfälle, Apathie oder erhöhte Sterblichkeit sofort zu melden. Die aktuellen Ausbrüche beider Krankheiten deuten auf anhaltende epizootische Spannungen im deutschen Geflügelsektor hin. Während die Newcastle-Krankheit in Europa Ausrottungsprogrammen unterliegt, bleibt die Vogelgrippe ein endemisches Problem, dessen Auftreten sich saisonal, besonders während der Zugzeiten von Wildwasservögeln, verstärkt. Das deutsche Landwirtschaftsministerium betont, dass Fleisch und Eier aus kommerzieller Produktion für Verbraucher sicher bleiben, da sie aus streng kontrollierten, geschlossenen Haltungen stammen und alle Produkte einer rigorosen veterinärmedizinischen Kontrolle unterliegen. Das Ausmaß der aktuellen Maßnahmen zeigt jedoch, wie fragil die Stabilität der Lieferkette angesichts plötzlicher biologischer Bedrohungen sein kann.40 000 — Zur Keulung vorgesehene Legehennen in Erding