Das Bezirksgericht in Konin hat einen Europäischen Haftbefehl für den 31-jährigen Alan Bartczak erlassen, der bereits per Fahndungsaufruf gesucht wird. Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Mann zusammen mit zwei weiteren Personen im August 2025 einen 26-Jährigen entführt und misshandelt haben. Für die Tat droht lebenslange Haft, und der Verdächtige hat Polen vermutlich bereits verlassen.

Erlassung eines Europäischen Haftbefehls

Das Bezirksgericht in Konin hat formell die Festnahme des 31-jährigen Alan Bartczak im Rahmen des EHB-Verfahrens beantragt, was seine Fahndung auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union ermöglicht.

Brutaler Charakter der Straftat

Der Vorfall ereignete sich am 18. August 2025. Die Beschuldigten sollen das Opfer durch Schläge, Tritte, Würgen und das Zwingen zum Trinken von Urin aus einer Flasche gefoltert haben.

Flucht des Verdächtigen ins Ausland

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass Alan Bartczak Polen verlassen hat, was die Grundlage für die Erlassung des EHB darstellt. Die polnische Polizei führt ebenfalls Fahndungen durch und hat einen Fahndungsaufruf veröffentlicht.

Potenzielle lebenslange Haftstrafe

Für die vorgeworfenen Taten, einschließlich Entführung mit Elementen der Misshandlung und Vergewaltigung, droht dem Mann eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Verfahren läuft auch gegen zwei weitere Personen.

Das Bezirksgericht in Konin hat einen Europäischen Haftbefehl gegen den 31-jährigen Alan Bartczak erlassen, der bereits zuvor per polnischem Fahndungsaufruf gesucht wurde. Nach den Beweismitteln, auf die sich die Staatsanwältin Sylwia Lewandowska von der Bezirksstaatsanwaltschaft in Konin bezog, hat sich Bartczak zusammen mit zwei weiteren Personen der Entführung und Misshandlung eines 26-jährigen Mannes schuldig gemacht. Der Vorfall ereignete sich am 18. August 2025. Das Opfer wurde angeblich unter dem Vorwand, Hilfe zu leisten, in die Wohnung der Ex-Partnerin gelockt und dann Opfer brutaler Folter, einschließlich Schlägen, Tritten und Würgen. Ein Artikel weist auch auf eine Vergewaltigung und das Zwingen zum Trinken von Urin hin. Der Europäische Haftbefehl wurde 2002 durch einen Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union eingeführt. Sein Ziel war die Schaffung eines effektiven Mechanismus zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität nach dem Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums. Polen hat ihn 2005 in das Rechtssystem implementiert. Die Staatsanwaltschaft betont, dass die Grundlage für die Erlassung des EHB die Flucht Bartczaks ins Ausland ist, was im Laufe der Ermittlungen bestätigt wurde. Staatsanwältin Sylwia Lewandowska erklärte diese Entscheidung mit den Worten: „Die Erlassung des Europäischen Haftbefehls ermöglicht die Suche und Festnahme dieses Mannes auf dem Gebiet aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union”. Für die vorgeworfenen Taten, einschließlich Entführung mit besonderer Grausamkeit, droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Strafverfahren läuft auch gegen die beiden weiteren an diesem Vorfall beteiligten Personen, deren Identität nicht offengelegt wurde. „Brutalnie zgwałcił i torturował innego mężczyznę” (Głos Wielkopolski) — Der Artikel-Titel schreibt Alan Bartczak eindeutig eine Vergewaltigung zu, während die offizielle Information der Staatsanwaltschaft, auf der die anderen Quellen basieren, von „Entführung und Misshandlung” spricht. Eine solche kategorische Formulierung könnte den Gerichtsfeststellungen vorgreifen.Die Polizeibeamten der Stadtkommandantur in Konin führen parallel nationale Fahndungsmaßnahmen durch.

Mentioned People

  • Alan Bartczak — 31-jähriger Mann, gegen den ein Europäischer Haftbefehl wegen Entführung und Folter erlassen wurde.
  • Sylwia Lewandowska — Staatsanwältin der Bezirksstaatsanwaltschaft in Konin, die über die Erlassung des Europäischen Haftbefehls informierte.