Eine Berliner Hochschule hat eine langjährige Verwaltungsmitarbeiterin fristlos entlassen, nachdem sie eine fehlerhafte Einschätzung des deutschen Verfassungsschutzes erhalten hatte. Der Verfassungsschutz hatte der Frau fälschlicherweise Verbindungen zur extremen Rechten und Aktivitäten auf der Neonazi-Datingplattform „WhiteDate“ zugeschrieben. Ursache des folgenschweren Fehlers war die Übereinstimmung von Pseudonymen in sozialen Medien. Die Sicherheitsbehörden haben sich offiziell zu dem Fehler bekannt, der zum Zusammenbruch der beruflichen Karriere einer unschuldigen Person führte.
Fehlerhafte Einschätzung der Behörden
Der Verfassungsschutz hielt eine Hochschulmitarbeiterin fälschlicherweise aufgrund eines Internetpseudonyms für eine Neonazistin.
Verlust des Arbeitsplatzes
Die Frau wurde nach Intervention des Verfassungsschutzes fristlos von einer Berliner Hochschule entlassen.
Eingeständnis des Fehlers
Die Behörden zogen die Vorwürfe offiziell zurück und räumten ein, dass es zu einer Verwechslung der Identitäten gekommen war.
Die deutsche Öffentlichkeit ist über einen eklatanten Behördenfehler des Verfassungsschutz in Berlin aufgewühlt. Nach aktuellen Medienberichten haben die Sicherheitsbehörden die Identität einer Mitarbeiterin der Berliner Hochschule für Technik (BHT) mit einer gefährlichen Extremistin aus neonazistischen Kreisen verwechselt. Hauptursache für die Verwechslung war die Nutzung eines Internetpseudonyms durch die Frau, das identisch mit einem Nicknamen auf der Neonazi-Datingplattform „WhiteDate“ war. Die Behörden übermittelten der Hochschule, ohne eine vertiefte Datenprüfung vorzunehmen, die Information über eine angebliche Radikalisierung der Mitarbeiterin, was als direkte Grundlage für ihre sofortige Entlassung diente. Die Sache nahm an Fahrt auf, als die betroffene Frau den Rechtsweg beschritt, um ihren Namen reinzuwaschen. Es stellte sich heraus, dass es außer der unglücklichen Übereinstimmung der Internetpseudonyme keinerlei andere Anhaltspunkte gab, die sie mit Extremismus in Verbindung brachten. Die Medien betonen, dass dieser Fehler die stabile Lebenssituation einer völlig unschuldigen Person zerstört hat und die Kontrollmechanismen innerhalb des Sicherheitsapparats völlig versagten. Der Verfassungsschutz musste sich schließlich in einem an die Hochschule gerichteten Schreiben schuldig bekennen, doch der Prozess der vollständigen beruflichen Rehabilitation des Opfers dauert noch an. Dieser Vorfall stellt die Zuverlässigkeit von Berichten in Frage, die von den Staatsschutzorganen im Rahmen sogenannter Verfassungstreueüberprüfungen erstellt werden, die in Deutschland für die Beschäftigung im öffentlichen Sektor entscheidend sind. Seit 1972 gilt in Deutschland der sogenannte Radikalenerlass, der Beamte zur Treue gegenüber der demokratischen Ordnung verpflichtet und es den Behörden erlaubt, die Einstellung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu überprüfen.Experten für Sicherheitsfragen und Bürgerrechtler weisen auf das enorme Risiko hin, das von einer übermäßigen Abhängigkeit von automatischer Netzüberwachung ohne angemessene menschliche Aufsicht ausgeht. Kritiker behaupten, dass vorschnelle Einstufungen als verfassungsfeindlich zu einer Form moderner Hexenjagd werden. Der Berliner Innensenator wurde aufgefordert, zu erklären, wie es zu einem derart grundlegenden Fehler in einer Behörde kommen konnte, die gesetzliche Befugnisse zur Überwachung hat. Derzeit läuft eine Untersuchung, um aufzuklären, warum die mit dem Fall befassten Beamten keine elementaren persönlichen Daten überprüften und ihre Schlussfolgerungen ausschließlich auf Online-Aktivitäten stützten, was zur unrechtmäßigen Stigmatisierung der Bürgerin und zum Verlust ihrer Lebensgrundlage führte. „Dieser Vorfall ist das Ergebnis eines bedauerlichen menschlichen Fehlers im Rahmen der Datenauswertung.” — Pressesprecher der Behörden (anonym)
Perspektywy mediów: Betont die Verletzung der Bürgerrechte durch die Sicherheitsbehörden und fordert eine Einschränkung der Internetüberwachung. Betrachtet den Vorfall als Verfahrensfehler, betont aber gleichzeitig, dass der Schutz des Staates vor Neonazismus Wachsamkeit erfordert.