Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde einer Berliner Immobilienbesitzerin gegen die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse abgewiesen. Die Richter entschieden, dass die Begrenzung der Mietpreise nicht gegen die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie verstößt. Diese Entscheidung ist von entscheidender Bedeutung für Millionen von Mietern in ganz Deutschland, insbesondere in Ballungsräumen, die mit einem drastischen Wohnungsmangel und einem rasanten Anstieg der Marktpreise zu kämpfen haben.

Gericht weist Beschwerde ab

Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass die Mietpreisbremse vollständig mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist und die Rechte der Eigentümer nicht verletzt.

Schutz der Mieter

Ziel der Regelung ist es, Ausbeutung bei Wohnungsmangel zu verhindern und die Mieten in großen Ballungsräumen zu stabilisieren.

Verlängerung bis 2029

Die Gerichtsentscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Vorschriften, die in Deutschland mindestens bis Ende 2029 gelten sollen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil zur Mietpreisbremse (Mietpreisbremse) gefällt. Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde einer Wohnungseigentümerin aus Berlin ab. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass die 2015 eingeführten und 2020 verlängerten Vorschriften ihr Eigentumsrecht verletzten. Das Gericht wies diese Vorwürfe entschieden zurück und stellte fest, dass das öffentliche Interesse am Zugang zu Wohnraum das Streben nach Gewinnmaximierung überwiegt. Der Mechanismus der Mietpreisbremse wurde 2015 in Deutschland als Reaktion auf die Wohnungskrise eingeführt. Er ermöglicht es den Landesregierungen, Gebiete festzulegen, in denen bei neuen Verträgen der Mietpreis 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht überschreiten darf.Die Richter betonten, dass das deutsche Grundgesetz kein Recht auf die gewinnbringendste Nutzung von Eigentum schützt. Die Regelung zielt darauf ab, die Ausnutzung des Wohnungsmangels durch Vermieter zu verhindern und die soziale Struktur in Städten zu schützen. Dieses Urteil ebnet den Weg für die weitere Anwendung des Mechanismus, der im vergangenen Sommer bis Ende 2029 verlängert werden sollte. Experten weisen jedoch darauf hin, dass dieses Instrument zwar die Geldbeutel der derzeitigen Mieter schützt, aber nicht das strukturelle Problem des Mangels an neuen Wohnungen auf dem Markt löst. „Die Begrenzung der zulässigen Mietpreise bei Neuvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnungslage ist verhältnismäßig und verletzt nicht die Eigentumsgarantie.” — BundesverfassungsgerichtKritiker des Mechanismus betonen hingegen das Risiko einer langfristigen Drosselung von Investitionen im Wohnungsbau. Sie weisen darauf hin, dass administrative Regelungen Bauherren von der Schaffung neuer Angebote abhalten könnten, was auf Jahrzehnte den Wohnungsmangel in Zentren von Metropolen wie München oder Berlin verschärfen könnte. Das aktuelle Urteil gibt den Landesregierden jedoch ein starkes rechtliches Mandat für Markteingriffe.