Das Bezirksgericht in Warschau kämpft mit verfahrenstechnischen Komplikationen bei der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls gegen Zbigniew Ziobro. Obwohl Richter Dariusz Łubowski seinen Rücktritt aus der Vollstreckungsabteilung erklärt hat, fordert die Staatsanwaltschaft weiterhin seine offizielle Ausschließung. Entscheidungen über die neue Aufgabenverteilung und die endgültige Besetzung des Spruchkörpers wird das Kollegium des Bezirksgerichts treffen, was direkt das Tempo der Verfolgung des ehemaligen Ministers beeinflusst.

Verfahrenstechnischer Rücktritt des Richters

Richter Dariusz Łubowski hat seine Tätigkeit in der EHB-Abteilung aufgegeben, doch das Kollegium muss entscheiden, ob er die Prüfung des Antrags auf Haftbefehl gegen Ziobro abschließt.

Antrag auf Ausschließung

Die Staatsanwaltschaft fordert die Entfernung Łubowskis aus dem Fall, und die Rechtmäßigkeit dieses Antrags soll von Richterin Katarzyna Stasiów bewertet werden, trotz Versuchen, sie auszuschließen.

Justizministerium greift nicht ein

Vizeminister Dariusz Mazur erklärte, dass das Justizministerium keinen Einfluss auf interne Personalentscheidungen des Bezirksgerichts hat.

Das Verfahren zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EHB) gegen Zbigniew Ziobro ist in eine Phase komplizierter personalrechtlicher Streitigkeiten innerhalb des Bezirksgerichts in Warschau eingetreten. Eine Schlüsselfigur in diesem Streit ist Richter Dariusz Łubowski, an dessen Referat der Antrag der Staatsanwaltschaft ursprünglich ging. Dieser Richter hat nach neuesten Berichten seinen Rücktritt aus der Abteilung erklärt, die mit EHB-Anträgen befasst ist, was seine weitere Beteiligung an der Sache in Frage stellt. Die Staatsanwaltschaft hat, ohne auf die Folgen des Rücktritts zu warten, einen formellen Antrag auf Ausschließung Łubowskis von der Rechtsprechung gestellt und dies mit mangelnder Unparteilichkeit begründet. Das Schicksal dieses Antrags liegt in den Händen von Richterin Katarzyna Stasiów, gegen die ebenfalls verfahrensrechtliche Einwände erhoben wurden. Der stellvertretende Leiter des Justizministeriums, Dariusz Mazur, betonte in den Medien, dass das Ministerium keinen Einfluss auf die Bestellung von Richtern habe, da dies eine autonome Entscheidung der Gerichtsleitung sei. Diese Situation hat eine heftige Reaktion des Betroffenen selbst ausgelöst. Das Bezirksgericht in Warschau ist seit den 1990er Jahren ein Schlüsselorgan für Entscheidungen in Angelegenheiten von höchster staatlicher und politischer Bedeutung und wird daher oft zum Schauplatz von Streitigkeiten über die Unabhängigkeit der Justiz und den Einfluss der Politik auf die Rechtsprechung. Zbigniew Ziobro selbst kritisierte in den sozialen Medien scharf die Handlungen des Gerichts und bezeichnete sie als „gerichtliche Absprache”. Er warf den Richtern vor, auf politische Anweisung zu handeln, und kündigte an, sie in Zukunft zur Verantwortung zu ziehen. Aus Ermittlersicht ist entscheidend, ob Łubowski die begonnenen Verfahren abschließt oder ob sie infolge einer Entscheidung des Kollegiums neuen Richtern zugewiesen werden. Der Fall hat eine internationale Dimension, da sich der ehemalige Minister derzeit in Ungarn aufhält, was ein effektives Auslieferungsverfahren oder ein auf EHB-Vorschriften basierendes Verfahren erfordert, um ihm im Zusammenhang mit der Untersuchung zum Justizfonds Vorwürfe zu machen. „Verbrecher in Roben, die das Bezirksgericht in Warschau leiten – auf Anweisung von Żurek – machen eine weitere gerichtliche Absprache.” — Zbigniew Ziobro1 — Der Antrag auf einen EHB bleibt in der SchwebeChronologie des Richterstreits: 16. Februar — Rücktritt Łubowskis; 17. Februar, vormittags — Stellungnahme des Ministeriums; 17. Februar, nachmittags — Beitrag von Ziobro; 18. Februar — Sitzung des Kollegiums

Mentioned People

  • Zbigniew Ziobro — Ehemaliger Justizminister, gegen den die Staatsanwaltschaft die Ausstellung eines EHB beantragt.
  • Dariusz Łubowski — Richter am Bezirksgericht in Warschau, für den EHB-Fall bestimmt, der seinen Rücktritt erklärt hat.
  • Dariusz Mazur — Vizeminister der Justiz, der Fragen zur Autonomie des Gerichts kommentiert.
  • Katarzyna Stasiów — Richterin, die über den Antrag auf Ausschließung von Richter Łubowski entscheiden soll.