Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine Novelle des Baurechts in Kraft. Gemäß den neuen Vorschriften muss ein Grundstückseigentümer seinem Nachbarn in bestimmten, gesetzlich genau definierten Fällen Zugang zu seinem Grundstück gewähren. Die Änderung weckt Bedenken hinsichtlich der Verletzung des Eigentumsrechts und der Privatsphäre, obwohl ihr Ziel die Beschleunigung von Bauprozessen und die Lösung von Nachbarschaftskonflikten ist.
Zwangszugang zum Grundstück
Die Novelle führt die Pflicht ein, einem Nachbarn Zugang zum Grundstück zu gewähren, wenn dies für die Durchführung von Bau-, Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten auf seinem eigenen Grundstück notwendig ist und der Zugang von der öffentlichen Straße aus unmöglich oder übermäßig erschwert ist.
Zustimmungserfordernis und Entschädigung
Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, muss der Nachbar die schriftliche Zustimmung des Eigentümers oder eine Verwaltungsentscheidung einholen. Dem Eigentümer des betretenen Grundstücks steht ein Anspruch auf Entschädigung für eventuelle Schäden und für zeitweilige Beeinträchtigungen zu.
Kontroversen und Bedenken
Die Änderung weckt Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit von Missbräuchen, der Einschränkung des Eigentumsrechts und des Eingriffs in die Privatsphäre. Kritiker werfen den Vorschriften vor, zu weit gefasst zu sein und Konflikte eher zu schüren als zu lösen.
Ab Anfang nächsten Jahres tritt eine Novelle des Baurechts in Kraft, die eine kontroverse Änderung vorsieht. Aufgrund der neuen Vorschriften kann ein Grundstückseigentümer verpflichtet werden, seinem Nachbarn Zugang zu seinem Grundstück zu gewähren. Dies betrifft Situationen, in denen der Nachbar auf seinem eigenen Grundstück Bau-, Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und der einzige mögliche Zufahrts-, Zugangs- oder technologische Weg über das Grundstück des Nachbarn führt. Ziel der Regelung, wie in der Begründung dargelegt, ist die Beschleunigung von Investitionen und die Vermeidung von Pattsituationen, in denen Arbeiten durch fehlenden Zugang zum eigenen Grundstück blockiert werden.
Das im Gesetz vorgesehene Verfahren umfasst mehrere Sicherungsstufen. Zunächst sollten die Parteien eine Einigung erzielen und einen Vertrag schließen, der den Umfang, die Dauer der Arbeiten und die Frage der Entschädigung regelt. Wird keine Einigung erzielt, kann der betroffene Nachbar beim Landrat einen Antrag auf Erlass einer Verwaltungsentscheidung stellen, die den Zutritt zum fremden Grundstück gestattet. Eine solche Entscheidung wird im Verfahren nach der Verwaltungsprozessordnung erlassen, mit dem Recht auf Berufung. Der Eigentümer des Grundstücks, auf das Zugang gewährt werden soll, hat Anspruch auf eine Entschädigung, die alle entstandenen Schäden sowie eine Entschädigung für die Beeinträchtigungen abdeckt. Die Höhe der Entschädigung soll entweder vertraglich oder – im Streitfall – gerichtlich festgelegt werden.
Regelungen über den zwangsweisen Zugang zu fremden Grundstücken zum Zwecke der Arbeitsausführung existieren im Recht vieler europäischer Länder und basieren auf dem römischen Grundsatz der „servitus altius non tollendi” (Grunddienstbarkeit). Im polnischen Recht gab es ähnliche Lösungen, wenn auch in engerem Rahmen, bereits früher, z.B. im Gesetz über die Immobilienwirtschaft bezüglich der sogenannten Wegerechte. Die Novelle erweitert diese Möglichkeit auf einen breiteren Katalog von Bauarbeiten.
Die Änderung weckt jedoch ernsthafte rechtliche und soziale Zweifel. Juristen weisen auf mögliche Kollisionen mit dem verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentumsrechts und der Unverletzlichkeit der Wohnung hin. Es stellt sich die Frage nach den Grenzen des Eingriffs in die Privatsphäre und danach, ob die Vorschriften nicht Tür und Tor für Missbräuche öffnen, z.B. in Form von Nachbarschaftsbelästigung unter dem Deckmantel notwendiger Arbeiten. Es wird auch auf potenzielle Probleme bei der Bewertung der Entschädigung und die Langwierigkeit gerichtlicher Verfahren hingewiesen. Befürworter der Änderungen argumentieren, dass die Regelung angesichts der zunehmenden Bebauungsdichte und häufiger Nachbarschaftskonflikte, die Investitionen lähmen, notwendig sei. Das neue Baurecht tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, was bedeutet, dass die ersten Anwendungsfälle und gerichtlichen Auslegungen bereits in der nächsten Bausaison auftreten können.
Perspektywy mediów: Liberale Medien könnten die Änderung als Instrument darstellen, das Pattsituationen in der Nachbarschaft löst und die Infrastrukturentwicklung erleichtert, und auf ähnliche Lösungen in anderen Ländern der Europäischen Union verweisen. Konservative Medien könnten die Gefahr für das Eigentumsrecht, die Privatsphäre und die Bürgerfreiheiten betonen und vor übermäßigen staatlichen Eingriffen in die Beziehungen zwischen Nachbarn und der Möglichkeit von Missbräuchen warnen.