Der kommende März 2026 bedeutet für Millionen Polen entscheidende Korrekturen im Leistungssystem. Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) wird die jährliche Aufwertung von Renten und Pensionen umsetzen, was sich nicht nur auf die Auszahlungsbeträge, sondern auch auf die Zuverdienstgrenzen und die Pfändungsfreigrenzen auswirkt. Senioren haben jedoch nur bis Ende Februar Zeit, ihre Berichtspflichten bezüglich zusätzlicher Einkünfte zu erfüllen, was eine Bedingung für die Aufrechterhaltung der Zahlungsfortführung ist.

Anstieg von Renten und Pensionen

Ab dem 1. März steigen die Leistungen um 5,3 %, was die Mindestrente auf einen Bruttobetrag von knapp 1980 Złoty anhebt.

Neue Zuverdienstgrenzen

Aktualisierung der Einkommensschwellen für berufstätige Senioren vor dem Rentenalter, die mehr finanzielle Flexibilität bietet.

Endgültige Abrechnungsfrist

Senioren haben bis Ende Februar Zeit, die ZUS über ihre Einkünfte für 2025 zu informieren, andernfalls droht die Aussetzung der Zahlungen.

Höhere Witwenrente

Anhebung der Grenzbeträge und Leistungshöhe für Witwen und Witwer, was die realen Einnahmen in ihren Haushaltsbudgets erhöht.

Der bevorstehende Termin 1. März 2026 markiert eine Zäsur für das polnische Sozialversicherungssystem und leitet den Prozess der Aufwertung der Leistungen um einen Index von 105,3% ein. Das bedeutet, dass Renten und Pensionen um 5,3 % steigen, was im Falle der niedrigsten Leistung zu einem Bruttobetrag von 1978,49 Złoty führt. Fachmedien weisen jedoch darauf hin, dass der reale Nutzen "in der Tasche" durch steuerliche Mechanismen modifiziert werden kann, was für einen Teil der Senioren einen geringeren Zuwachs als erwartet bedeutet. Dieser Prozess umfasst ein breites Spektrum an Auszahlungen, einschließlich Hinterbliebenenrenten und Leistungen, die von der KRUS erbracht werden. Das System der Aufwertung in Polen, verwurzelt in den Reformen der 1990er Jahre, basiert auf einer mathematischen Verknüpfung der Leistungen mit der Inflation und dem Lohnwachstum des Vorjahres. Dieser Mechanismus hat sich von willkürlichen politischen Entscheidungen der Volksrepublik Polen hin zu einem objektiven Modell zum Schutz der Kaufkraft des Geldes entwickelt. Parallel zum Anstieg der Grundbeträge gelten ab März neue, höhere Zuverdienstgrenzen für Personen, die das allgemeine Rentenalter noch nicht erreicht haben. Die Überschreitung der Schwelle von 70 % des durchschnittlichen Monatsgehalts führt zu einer Kürzung der Leistung, während Einkünfte über 130 % dieses Betrags zu ihrer Aussetzung führen. Diese Änderungen sind entscheidend für berufstätige Senioren, die ihre Einkünfte überwachen müssen, um finanzielle Restriktionen zu vermeiden. Gleichzeitig wird die Grenze für die Witwenrente angehoben, was die Lebenssituation alleinstehender Haushaltsführender verbessert. 1 978,49 zł — beträgt die Mindestrente ab dem 1. März Die dringendste Pflicht für arbeitende Rentner und Pensionäre bleibt die Abrechnung der Einkünfte für das Jahr 2025. Die Frist für die Einreichung der entsprechenden Bescheinigungen bei der ZUS endet am 28. Februar. Mangelnde Pünktlichkeit in diesem Bereich erschwert es der ZUS, die Leistung korrekt abzurechnen, was im Falle einer festgestellten erheblichen Überschreitung der Einkommensgrenzen zur Rückforderung zu Unrecht erhaltener Mittel oder zur Aussetzung der Zahlungen führen kann. Die neuen Vorschriften werden sich auch auf die Maßnahmen von Gerichtsvollziehern auswirken, da die Aufwertung die gesetzlich pfändungsfreien Beträge erhöht. Es ist auch erwähnenswert, dass Berichte über eine erhebliche Diskrepanz bei der Höhe der Leistungen zwischen Frauen und Männern vorliegen, was nach Ansicht von Experten von Eurostat eine der größten systemischen Herausforderungen der polnischen Sozialpolitik bleibt.