Eine Reihe von Veröffentlichungen erinnert daran, dass ab dem 1. März 2026 die Renten nach Valorisierung steigen und sich einige Grenzen und Abzugsregeln ändern werden. Gleichzeitig schließt die ZUS die Abrechnung der Einkünfte von Personen ab, die zu früheren Leistungen hinzuverdienen, und warnt vor den Folgen von Verspätungen. Die Medien beschreiben auch den wachsenden Umfang der Kontrollen von Krankschreibungen (L4), Probleme bei der Rentenbegutachtung sowie angekündigte personelle Veränderungen in der ZUS aufgrund von Ärztemangel.
Valorisierung ab 1. März
Leistungen von ZUS und KRUS sollen nach der Valorisierung steigen; in den Medien etabliert sich der Index 105,3% sowie der genannte Betrag der Mindestrente von 1978,49 Złoty.
Abrechnung der Einkünfte von Senioren
Die ZUS erinnert an Ende Februar als Frist für die Übermittlung von Einkommensdaten für 2025; fehlende Abrechnung kann zur Aussetzung der Auszahlung oder Rückforderung von Leistungen führen.
Änderungen bei gerichtsvollzieherlichen Abzügen
Ab März sollen sich die Freibeträge und Abzugsgrenzen von Renten ändern, was die Situation von Schuldnern und den Umfang der Zwangsvollstreckung aus laufenden Auszahlungen beeinflusst.
Witwenrente und Unterstützung
Ein Teil der Artikel beschreibt Erhöhungen und Grenzen der Witwenrente sowie den Anstieg der Unterstützungsleistung ab März; sie betonen die Notwendigkeit der Überprüfung von Ansprüchen und Schwellenwerten.
Kontrollen von L4 und Begutachtung
Die Medien berichten über eine größere Anzahl von Kontrollen von Krankschreibungen, einschließlich „schwangerschaftsbedingter L4“, sowie über Streitigkeiten und lange Rentenverfahren; auch das Thema des Mangels an gutachterlichen Ärzten taucht auf.
Veröffentlichungen vom 26. Februar beschreiben ein Paket von Änderungen, die am 1. März 2026 in Kraft treten und die von der ZUS und der KRUS ausgezahlten Renten umfassen. Das Schlüsselelement ist die Valorisierung mit einem Index von 105,3%, was eine Erhöhung der Leistungen um 5,3% bedeutet; die Medien weisen auch darauf hin, dass die Mindestrente nach der Erhöhung 1978,49 Złoty betragen wird. Ein Teil der Artikel weist darauf hin, dass nicht alle die Erhöhung direkt spüren werden, da in Einzelfällen der endgültige Betrag „netto“ von steuerlichen Belastungen abhängt. Mit der Valorisierung sollen unter anderem die Höchstbeträge der mit der Witwenrente verbundenen Leistungen sowie die Sätze des Unterstützungsleistung steigen. Parallel beschreibt die Presse Änderungen, die für Schuldner wichtig sind: Ab März sollen die Freibeträge und Abzugsgrenzen im Rahmen der gerichtsvollzieherlichen Zwangsvollstreckung von Renten aktualisiert werden. 105,3% — Valorisierungsindex 2026Wichtigste Termine für Leistungsempfänger: 28. Februar 2026 — Frist für Abrechnungen endet; 1. März 2026 — Valorisierung und neue Grenzen; 2. März 2026 — Frist nach Verschiebung Das polnische Rentensystem wurde mehrfach umgestaltet: von den Nachkriegsreformen bis zur Änderung von 1999, die neue Regeln für die Festlegung von Leistungen in der ZUS einführte. Seit den 90er Jahren hat der Gesetzgeber die jährlichen Leistungserhöhungen an die Inflation und die Lohnentwicklung gekoppelt, um den Kaufkraftverlust der Senioren zu begrenzen. Gleichzeitig wurden separate Lösungen für Landwirte im Rahmen der KRUS beibehalten. Der zweite starke Strang betrifft die Abrechnung von Personen, die Frührenten beziehen und gleichzeitig arbeiten. Die Artikel betonen, dass die ZUS Einkünfte prüft und Informationen über Verdienste erwartet, und dass das Fehlen einer fristgerechten Abrechnung zur Aussetzung von Auszahlungen oder zur Rückforderung von Teilen des Geldes führen kann. Die Presse erinnert auch an aktualisierte Zuverdienstgrenzen sowie an Mitteilungen der ZUS an Senioren, in denen die Institution vor Fehlern in Dokumenten warnt. Eine separate Themengruppe bilden Sozialleistungen außerhalb der ZUS: Auszahlungstermine in den MOPS sowie das Risiko des Verlusts des Anspruchs auf Leistungen aus dem Alimentationsfonds nach Änderung der Einkommenskriterien, die mit dem Anstieg des Mindestlohns verbunden ist. „Czy niepełnosprawny chodzi sam po mieszkaniu?, Czy zrobi sobie kromkę chleba, Czy się sam ubierze?” (Kann der Behinderte allein in der Wohnung umhergehen? Kann er sich eine Scheibe Brot schmieren? Kann er sich selbst anziehen?) — Oberstes Verwaltungsgericht Der dritte Bereich betrifft Kontrollen und Begutachtung. Die Medien schreiben über die wachsende Zahl von Kontrollen von Krankschreibungen (L4), einschließlich schwangerschaftsbedingter Krankschreibungen, sowie über Schwierigkeiten beim Rentenbezug und langwierige Verfahren, die in einigen Beschreibungen emotional dargestellt werden. Eine lokale Wochenzeitung informiert über den Mangel an Ärzten und die Ankündigung, dass in der ZUS gutachterliche Funktionen auch von Krankenschwestern und Physiotherapeuten übernommen werden können. Im Hintergrund erscheinen auch vergleichende Materialien: über die „Armee“ junger Rentner in Polen und über Polen, die im Ausland höhere Leistungen beziehen, jedoch ohne einheitliche Daten in den zitierten Überschriften.
Perspektywy mediów: Ein Teil der Medien betont die Rechte und Leistungserhöhungen sowie die Stabilität der Valorisierungsregeln. Andere Titel heben das Sanktionsrisiko, die Kontrolle durch die ZUS und Fälle von Missbrauch hervor und verwenden eine schärfere, alarmistische Sprache.
Mentioned People
- Szymon Hołownia — In einigen Veröffentlichungen erscheint das Thema der Rentenleistungen in Bezug auf die Familie des Sejmmarschalls.