Der Übergang von Februar zu März bringt wesentliche Änderungen für Millionen von Leistungsempfängern. Die Sozialversicherung erinnert an den am 28. Februar endenden Termin für die Abrechnung zusätzlicher Einkünfte für Personen mit vorzeitigen Renten. Ab dem 1. März treten aufgewertete Leistungsbeträge in Kraft, darunter die Mindestrente, die Witwenrente und die Unterstützungsleistung. Gleichzeitig steigen die Einkommensgrenzen, deren Überschreiten zu einer Kürzung oder Aussetzung der Zahlungen führt, was von Senioren erhöhte Wachsamkeit bei der Planung ihrer Erwerbstätigkeit verlangt.
Ende der Abrechnungsfrist
Bis zum 28. Februar müssen arbeitende Rentner und Pensionäre ihre zusätzlichen Einkünfte bei der Sozialversicherung abrechnen, andernfalls droht die Aussetzung der Leistungen.
Höhere Witwenrente
Ab März 2026 steigt der nominale Höchstbetrag der Witwenrente auf etwa 5.935 PLN brutto, was auf die Aufwertung der Mindestrente zurückzuführen ist. Diese Änderung ist technischer Natur und bewahrt den realen Wert der Leistungen, erweitert jedoch nicht den Personenkreis, der zum vollen Bezug mehrerer Leistungen berechtigt ist.
Änderung im Begutachtungswesen
Um das System zu beschleunigen, erhalten Pflegekräfte die Befugnis, über die Unfähigkeit zur selbstständigen Existenzsicherung zu entscheiden, während Physiotherapeuten über den Bedarf an medizinischer Rehabilitation im Rahmen der Rentenprävention entscheiden werden.
Ende Februar ist für polnische Senioren eine Zeit erhöhter Informationspflichten und des Wartens auf die jährliche Aufwertung. Ein entscheidender Termin ist der 28. Februar, bis zu dem Personen, die eine vorzeitige Rente oder Rente beziehen, den Sozialversicherungsträger (ZUS) über ihre Einkünfte aus dem Vorjahr informieren müssen. Diese Pflicht betrifft Leistungsempfänger, die das allgemeine Rentenalter noch nicht erreicht haben. Die Unterlassung dieser Formalitäten kann zur Rückforderung überzahlter Mittel oder zur Aussetzung laufender Zahlungen führen, wenn das Einkommenslimit überschritten wurde. Das Rentensystem in Polen basiert auf dem Prinzip der generationenübergreifenden Solidarität, jedoch hängt nach der Reform von 1999 die Höhe der individuellen Leistung vor allem von der Summe der angesammelten Beiträge und der prognostizierten weiteren Lebensdauer ab. Ab dem 1. März 2026 erfolgt eine automatische Aufwertung (Waloryzacja) der Leistungen. Nicht nur die Mindestrente steigt, sondern auch Zuschläge und spezialisierte Leistungen wie die Unterstützungsleistung. Auch die Grenzen für gerichtliche Pfändungen ändern sich, um die ärmsten Schuldner vor dem Verlust lebensnotwendiger Mittel zu schützen. Die medizinische Branche verzeichnet hingegen einen erheblichen Mangel an ärztlichen Gutachtern, was den ZUS veranlasst hat, Pflegekräfte und Physiotherapeuten in die Begutachtungsprozesse einzubeziehen, um das System der Rentenzuerkennung zu beschleunigen. „Przekroczenie przychodu o kwotę wyższą niż 70% przeciętnego wynagrodzenia powoduje zmniejszenie emerytury o kwotę maksymalnego zmniejszenia.” — Mitteilung des ZUS In den Medien gibt es auch Berichte über verstärkte Kontrollen der korrekten Nutzung von Krankmeldungen, insbesondere bei Personen, die sich im sogenannten „Schwangerschafts-L4” befinden. Das Krankengeld darf nämlich nicht als bezahlter Urlaub für Renovierungen oder touristische Reisen genutzt werden, was derzeit von Außenprüfern sorgfältig überprüft wird.
Mentioned People
- Szymon Hołownia — Sejmmarschall, im Zusammenhang mit Berichten über Rentensätze im Verteidigungsministerium.