Deutschland, Österreich, Tschechien, Dänemark und Griechenland haben einen gemeinsamen Plan zur Einrichtung sogenannter Rückführungszentren außerhalb des Hoheitsgebiets der Europäischen Union vereinbart. Die Initiative zielt darauf ab, die Abschiebeverfahren für Migranten ohne Aufenthaltsrecht zu beschleunigen. Die deutsche Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihre Amtskollegen aus den anderen Ländern unterzeichneten dazu eine Vereinbarung, die die weiteren Schritte festlegt. Der österreichische Innenminister Gerhard Karner betonte, es gehe darum, eine Alternative zur illegalen Grenzüberquerung zu schaffen.

Vereinbarung von fünf EU-Staaten

Deutschland, Österreich, Tschechien, Dänemark und Griechenland haben einen gemeinsamen Aktionsplan zur Einrichtung von Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union unterzeichnet. Das Dokument legt konkrete Schritte und einen Zeitplan für das Projekt fest und stellt damit eine politische Besiegelung früherer Absichtserklärungen dar.

Standort und Zweck der Zentren

Die Zentren, die als 'Rückführungshubs' oder 'Rückführungszentren' bezeichnet werden, sollen in Staaten außerhalb der EU angesiedelt sein. Ihre Hauptaufgabe soll die Beschleunigung von Asylverfahren und – im Falle einer Ablehnung – ein effizienteres Management der Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht in ihre Herkunftsländer sein.

Politische Botschaft und Signal

Alexander Dobrindt (CSU), ein führender Politiker der Regierungskoalition in Deutschland, bewertete die Vereinbarung als 'kristallklares Signal' in der Migrationspolitik. Die Initiative soll die Handlungsfähigkeit der EU-Staaten in diesem Bereich demonstrieren und als externes Element zur Entlastung der internen Asylsysteme dienen.

Deutschland hat zusammen mit vier Mitgliedstaaten der Europäischen Union konkrete Schritte zur Umsetzung des umstrittenen Konzepts externer Abschiebezentren unternommen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihre Amtskollegen aus Österreich, Tschechien, Dänemark und Griechenland unterzeichneten eine Vereinbarung, die den weiteren gemeinsamen Aktionsplan festlegt. Dieses Dokument soll als Fahrplan für die Schaffung sogenannter Rückführungszentren außerhalb der Grenzen der Gemeinschaft dienen.

Das Konzept der Bearbeitung von Asylanträgen und Abschiebungen in Drittstaaten taucht seit Jahren in der europäischen Debatte auf und gewann insbesondere nach der Flüchtlingskrise 2015 an Popularität. Die britische Regierung war Vorreiter bei der Förderung dieses Ansatzes und schloss 2022 ein Abkommen mit Ruanda, das jedoch auf ernsthafte rechtliche und humanitäre Vorwürfe stieß und vom britischen Obersten Gerichtshof gestoppt wurde.

Der österreichische Minister Gerhard Karner betonte, dass das Ziel der Initiative die Schaffung einer „Alternative für die illegale Grenzüberquerung” sei. In der Praxis bedeutet dies, dass Personen, die illegal in die EU gelangen wollen, zu diesen externen Zentren geleitet werden könnten, wo ihre Fälle geprüft würden. Bei einer negativen Entscheidung würde die Abschiebung von dort direkt ins Herkunftsland erfolgen, was den gesamten Prozess beschleunigen und die nationalen Asylsysteme entlasten soll. Die politische Bedeutung der Vereinbarung unterstrich Alexander Dobrindt, der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, mit den Worten: „Das ist ein glasklares Signal, dass in der Migrationspolitik endlich wieder etwas vorangeht. Es zeigt, dass wir hier gemeinsam handlungsfähig sind.” — Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im deutschen Bundestag Diese Worte deuten auf einen inneren politischen Druck in Deutschland hin, wo die Regierungskoalition für ihre angebliche Untätigkeit in Migrationsfragen kritisiert wird.

5 — EU-Staaten am Plan für Zentren beteiligt

Die Initiative befindet sich noch in einer frühen Planungsphase. Entscheidende Fragen betreffen den Standort solcher Zentren, die Auswahl von Partnerstaaten außerhalb der EU, die bereit sind, sie zu beherbergen, die Finanzierung des gesamten Vorhabens und – was am wichtigsten ist – seine Vereinbarkeit mit dem internationalen Asylrecht und den Menschenrechten. Bisherige Versuche mit ähnlichen Lösungen, wie der britisch-rwandische Plan, sind auf erhebliche rechtliche Hürden gestoßen. Dennoch verleiht die Vereinbarung der fünf Staaten, darunter der größten Volkswirtschaft der EU, dem Projekt neuen Schwung und zeigt die Entschlossenheit eines Teils der Mitglieder der Gemeinschaft zu radikalen Veränderungen im Umgang mit irregulärer Migration.

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