Am Donnerstag begannen vor Gericht in Hamburg zwei Strafprozesse zu schweren Straftaten gegen Leben und Gesundheit. In einem davon wird ein Mann des Mordes an seinem Nachbarn mit einer Axt beschuldigt. Im zweiten Fall, der eine Messerattacke betrifft, schwebt das Opfer weiterhin in Lebensgefahr. Beide Prozesse finden im Sicherungsverfahren statt, was bedeutet, dass die Angeklagten bei Feststellung von Schuldunfähigkeit auf unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden können.
Prozess zur Tötung mit Axt
Vor dem Landgericht Hamburg hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, der beschuldigt wird, seinen Nachbarn mit einer Axt getötet zu haben. Der Vorwurf lautet auf Mord. Das Verfahren findet als Sicherungsverfahren statt, was auf den Verdacht der Schuldunfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt hindeutet.
Opfer von Messerattacke in kritischem Zustand
In einem separaten Verfahren vor Gericht in Hamburg wird eine Messerattacke verhandelt, die sich im Stadtteil Harburg ereignete. Das 22-jährige Opfer des Angriffs befindet sich weiterhin in akuter Lebensgefahr. Auch dieser Prozess wird als Sicherungsverfahren geführt.
Sicherungsverfahren in beiden Fällen
Beide Prozesse finden im sogenannten Sicherungsverfahren statt. Dies ist ein spezielles Verfahren im deutschen Strafrecht, das angewendet wird, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Täter zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Hauptziel ist dann nicht die Verhängung einer Strafe, sondern die Entscheidung über die Unterbringung des Täters in einer psychiatrischen Einrichtung.
Am Donnerstag gingen bei den Gerichten in Hamburg zwei schwere Strafverfahren ein, die mit ersten Verhandlungstagen begannen. Der erste Fall betrifft die Tötung eines Nachbarn, die mutmaßlich mit einer Axt begangen wurde. Der Angeklagte in dieser Sache sieht sich mit dem Vorwurf des Mordes konfrontiert. Der zweite Fall steht im Zusammenhang mit einer brutalen Messerattacke, deren Opfer ein 22-jähriger Mann im Stadtteil Harburg wurde. Nach Presseinformationen ist der Zustand des Verletzten weiterhin kritisch und lebensbedrohlich. Die deutsche Strafprozessordnung sieht ein spezielles Sicherungsverfahren vor, geregelt in § 413 ff. StPO. Es wird angewendet, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit (Unzurechnungsfähigkeit) oder verminderten Schuldfähigkeit handelte. Hauptziel eines solchen Verfahrens ist nicht die Verurteilung, sondern die Anordnung einer Sicherungsmaßnahme, meist der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Eine solche Entscheidung kann auf unbestimmte Zeit ergehen, bis von dem Täter keine Gefahr mehr ausgeht. Von Bedeutung ist, dass beide Verfahren als Sicherungsverfahren geführt werden. Das bedeutet, dass Staatsanwaltschaft und Gericht von einem begründeten Verdacht ausgehen, dass die Täter zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten schuldunfähig gewesen sein könnten. In einem solchen Fall lautet die Hauptfrage des Prozesses nicht „Ist der Angeklagte schuldig?”, sondern „Stellt er eine Gefahr dar und muss er einer Behandlung unterzogen werden?”. Hält das Gericht dies für notwendig, kann es eine Anordnung zur Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung treffen, selbst wenn keine herkömmliche Freiheitsstrafe verhängt wird. Im Fall des Nachbarmordes nennen die Medien bisher keine Details zum Motiv oder zu den Umständen, die zur Tragödie führten. Auch im Fall der Messerattacke in Harburg fehlen bislang Informationen über das Verhältnis zwischen Täter und Opfer oder die Ursachen des Angriffs. Beide Prozesse haben gerade erst begonnen, und die Gerichte müssen Zeugenaussagen, Gutachten von Psychiatern anhören und den Hergang der Ereignisse aufklären. Weitere Verhandlungstermine sind für die kommenden Wochen angesetzt, und Urteile in derartigen Fällen ergehen oft erst nach vielen Monaten des Verfahrens.