Psychiatrische Gutachter konnten nach einer einmaligen Untersuchung des 19-jährigen Alan G. keine eindeutige Einschätzung zu seiner Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt abgeben. Der Mann steht im Verdacht, seinen Mitbewohner in Słupsk brutal ermordet und zerstückelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat beim Gericht einen Antrag auf Unterbringung des Verdächtigen für vier Wochen in einer geschlossenen Einrichtung zur Durchführung einer detaillierten psychiatrischen Beobachtung gestellt.
Keine Einschätzung der Psychiater
Die Gutachter konnten nach einer einmaligen Untersuchung von Alan G. seine Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Mordes nicht bestimmen.
Antrag auf Beobachtung
Die Staatsanwaltschaft stellte einen Antrag auf vierwöchige Beobachtung des Verdächtigen in einer geschlossenen Spezialeinrichtung.
Verlängerung der Haft
Die Ermittler fordern, den 19-Jährigen für weitere drei Monate in Isolationshaft zu belassen.
Die Ermittlungen zum grausamen Mord, der im November 2025 in Słupsk geschah, sind in eine entscheidende diagnostische Phase eingetreten. Der Tatverdächtige, der 19-jährige Alan G., wurde von einem Team psychiatrischer Gutachter untersucht. Wie Paweł Wnuk, Sprecher der Staatsanwaltschaft Słupsk, mitteilte, konnten die Experten nicht feststellen, ob der Mann sich zum Zeitpunkt des Angriffs seiner Taten bewusst war. Daher entschied sich die Staatsanwaltschaft, beim Gericht einen Antrag auf Anordnung einer vierwöchigen Beobachtung unter Krankenhausbedingungen zu stellen. Opfer der Tat wurde der 31-jährige Mateusz D., der Mitbewohner des Verdächtigen. Nach Ermittlungserkenntnissen versetzte der Täter dem Opfer mehrere Messerstiche in den Brustbereich, die zum unmittelbaren Tod führten. Anschließend soll Alan G. die Leiche geschändet haben, indem er sie zerstückelte. Der ermittelnde Staatsanwalt beantragte zudem eine Verlängerung der Untersuchungshaft um weitere drei Monate, um einer möglichen Flucht des Verdächtigen oder einer Verdunkelung der Tat vorzubeugen. Die Einrichtung der psychiatrischen Beobachtung im polnischen Strafverfahren dient der vollständigen Bestimmung des Grades der Zurechnungsfähigkeit, was notwendig ist, um festzustellen, ob der Täter vor Gericht verantwortlich gemacht werden kann oder in eine Heilanstalt eingewiesen werden sollte. Die dem Jugendlichen zur Last gelegten Vorwürfe sind außerordentlich schwerwiegend und umfassen Mord mit besonderer Grausamkeit. Sollten die Gutachter nach Abschluss der Beobachtung zu dem Schluss kommen, dass Alan G. zurechnungsfähig war, droht ihm eine Strafe von lebenslanger Freiheitsstrafe. Andernfalls kann das Gericht eine Sicherungsmaßnahme in Form einer Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung anordnen. Entscheidungen über die Anträge der Staatsanwaltschaft werden in den nächsten Tagen erwartet. „Die psychiatrischen Gutachter haben nach einer einmaligen Untersuchung von Alan G. keine eindeutige Einschätzung zu seiner Zurechnungsfähigkeit abgegeben und die Notwendigkeit gesehen, ihn zur Beobachtung einzuweisen.” — Paweł Wnuk
Mentioned People
- Alan G. — 19-jähriger Verdächtiger im Mord- und Zerstückelungsfall an seinem Mitbewohner in Słupsk.
- Paweł Wnuk — Sprecher der Staatsanwaltschaft Słupsk.
- Mateusz D. — 31-jähriges Mordopfer, Mitbewohner des Verdächtigen.