Das Bezirksgericht in Płock hat eine entscheidende Entscheidung im Fall des brutalen Mordes an der 16-jährigen Maja aus Mława getroffen. Der 18-jährige Bartosz G., der des Verbrechens verdächtigt wird, wird zur zwangsweisen, mindestens vierwöchigen psychiatrischen Beobachtung in einer geschlossenen Einrichtung überwiesen. Die Sachverständigen entschieden, dass eine einmalige Untersuchung keine eindeutige Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit des Jugendlichen zum Tatzeitpunkt ermöglichte, was für den weiteren Verlauf der von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungen unerlässlich ist.

Entscheidung zur zwangsweisen Beobachtung

Das Gericht entschied, Bartosz G. für 4 Wochen in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, um seinen psychischen Zustand zu untersuchen.

Kein Schuldeingeständnis

Der 18-jährige Verdächtige weigert sich konsequent, den Vorwurf des Mordes mit besonderer Grausamkeit einzugestehen.

Entscheidendes Gutachten der Sachverständigen

Die Ergebnisse der Beobachtung werden über das weitere Schicksal der Ermittlungen und die mögliche Zurechnungsfähigkeit des Täters zum Tatzeitpunkt entscheiden.

Die Entscheidung des Bezirksgerichts in Płock, Bartosz G. zur psychiatrischen Beobachtung zu überweisen, stellt eine wegweisende Etappe in den laufenden Ermittlungen zu den tragischen Ereignissen in Mława dar. Die Bezirksstaatsanwaltschaft in Płock hatte diesen Schritt beantragt und argumentiert, dass die bisherigen ambulanten Untersuchungen nicht ausreichten, um eine kategorische Meinung zum psychischen Gesundheitszustand des 18-Jährigen zu formulieren. Psychiatrische Beobachtung zielt darauf ab, festzustellen, ob der Täter zum Zeitpunkt der Tatbegehung die Fähigkeit hatte, die Bedeutung seiner Handlung zu erkennen und sein Verhalten zu steuern. Fachleute aus den Bereichen Psychiatrie und Psychologie werden den Verdächtigen einer rund um die Uhr stattfindenden Bewertung unterziehen, um mögliche psychotische Störungen oder Entwicklungsdefizite auszuschließen oder zu bestätigen. Bartosz G. wurde der Vorwurf des Mordes mit besonderer Grausamkeit gemacht, wofür das polnische Recht eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht. Trotz des gesammelten Beweismaterials, einschließlich der Obduktionsergebnisse, die auf zahlreiche Kopfverletzungen durch ein stumpfes Werkzeug hindeuten, gesteht der Verdächtige seine Schuld nicht ein. Die Weigerung, Erklärungen abzugeben, sowie das junge Alter des Täters führen dazu, dass das Gutachten der Sachverständigen die Grundlage für die endgültige Form der Anklageschrift bilden wird. Falls die Experten Unzurechnungsfähigkeit feststellen, könnte das Verfahren eingestellt werden, und Bartosz G. würde anstelle eines Gefängnisses einer zwangsweisen Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung zugeführt werden. Die Institution der gerichtlich-psychiatrischen Beobachtung in Polen hat eine tiefe rechtliche Tradition, die sich aus der Notwendigkeit ableitet, psychisch kranke Personen vor strafrechtlicher Verantwortung zu schützen und gleichzeitig durch medizinische Isolierung die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.Die lokale Gemeinschaft von Mława bleibt vom Tod der 16-Jährigen erschüttert, und die Medien verfolgen aufmerksam die Fortschritte in dem Fall, der zu einem Symbol für die Eskalation von Gewalt unter Jugendlichen geworden ist. Die Staatsanwälte betonen, dass, obwohl das Beweismaterial nahezu vollständig ist, gerade die medizinische Expertise bestimmen wird, ob es überhaupt zu einem Prozess kommt. Der Beginn der Untersuchungen ist für März 2026 geplant, und deren Ergebnisse sollen im zweiten Quartal des Jahres in die Akten des Falls einfließen. Bis dahin bleibt Bartosz G. in Untersuchungshaft, wo sein Verhalten vom Gefängnisdienst im Hinblick auf potenzielle selbstzerstörerische Tendenzen überwacht wird.

Mentioned People

  • Bartosz G. — 18-jähriger Verdächtiger des Mordes an der 16-jährigen Maja aus Mława.
  • Maja G. — 16-jähriges Opfer eines brutalen Mordes in Mława.