Vor dem Bezirksgericht in Katowice hat ein beispielloser Prozess um Entschädigung für Robert Janczewski begonnen. Der Mann, der rechtskräftig vom Vorwurf des brutalen Mordes an der Studentin Katarzyna Z. freigesprochen wurde, fordert über 22,5 Mio. Złoty für sieben Jahre ungerechtfertigter Haft. Die Klage gegen den Staatsschatz betrifft nicht nur den Freiheitsentzug, sondern auch besonders drastische Menschenrechtsverletzungen sowie dauerhafte psychische Gesundheitsschäden des Geschädigten während der mehrjährigen Isolation.

Beim Bezirksgericht in Katowice hat ein Verfahren begonnen, das mit einer der höchsten Entschädigungszahlungen in der Geschichte der polnischen Justiz enden könnte. Robert Janczewski, der Öffentlichkeit früher als Robert J. bekannt, wurde fälschlich beschuldigt, 1998 die Krakauer Studentin Katarzyna Z. brutal ermordet zu haben. Dieser Fall, bekannt als Fall „Skóra”, blieb jahrzehntelang eines der dunkelsten Rätsel der polnischen Kriminalistik. Nach einer jahrelangen Ermittlung und einem Prozess mit widersprüchlichen Urteilen wurde der Mann schließlich von einem Berufungsgericht für unschuldig erklärt, was ihm den Weg ebnete, beim Staatsschatz Entschädigung zu beantragen. Der Bevollmächtigte des Antragstellers, Rechtsanwalt Łukasz Chojniak, argumentiert, dass die Summe von 22,5 Mio. Złoty angemessen ist für das enorme Leid, das sein Klient erlitten hat. Die sieben Jahre in Untersuchungshaft wurden als eine Reihe von Demütigungen und Folter beschrieben. Aus den Prozessakten geht hervor, dass Janczewski drastischen Verfahren ausgesetzt war, wie der Injektion chemischer Mittel in die Geschlechtsorgane und langfristiger Verweigerung von Hygienemöglichkeiten. Die Folge sind schwere Depressionen und wiederkehrende Suizidgedanken, die die Psyche des Mannes dauerhaft zerstört haben. Die Verteidigung betont, dass dieser Prozess symbolischen Charakter hat und zeigen soll, ob der Staat in der Lage ist, Verantwortung für die Fehler seiner Strafverfolgungsbehörden zu übernehmen. Der Mordfall Katarzyna Z. aus dem Jahr 1998 war wegweisend für die polnische Kriminalistik aufgrund des einzigartigen Charakters des Verbrechens und des Einsatzes psychologischer Profilerstellung durch das damals entstehende Team von Gutachtern aus den Bereichen Forensik und investigative Psychologie.Das Gericht verwies bei seinem Freispruch auf das Fehlen direkter Schuldbeweise und die Notwendigkeit, alle Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden, gemäß dem Grundsatz in dubio pro reo. <przypis title=