Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Jens Spahn hat eine bundesweite Debatte in Deutschland ausgelöst, indem er eine radikale Änderung im Sozialversicherungssystem vorschlug. Nach Ansicht des Politikers sollte das entscheidende Kriterium für den Renteneintritt nicht ein starres Alter, sondern die tatsächliche Dauer der Berufstätigkeit sein. Der Vorschlag sieht vor, dass Personen, die mit 18 Jahren zu arbeiten beginnen, früher aufhören könnten als Hochschulabsolventen, die viel später in den Arbeitsmarkt eingetreten sind. Die Reform würde auch das Krankenversicherungssystem umfassen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU und Fraktionschef der Union im Bundestag, Jens Spahn, hat einen kontroversen Vorschlag zur Reform des deutschen Rentensystems vorgelegt. In einem Interview mit der Zeitung „Augsburger Allgemeine” argumentierte der Politiker, dass das bisherige Modell, das hauptsächlich auf dem Renteneintrittsalter basiert, für Personen in körperlichen Berufen und solche, die in früher Jugend zu arbeiten beginnen, unfair sei. Spahn fordert, dass die Berufsjahre (Lebensarbeitszeit) zum entscheidenden Faktor für die Höhe der Leistungen und den Zeitpunkt des Berufsausstiegs werden. Nach seinem Konzept sollte eine Person, die als Achtzehnjähriger eine Lehre begonnen hat, das Recht auf eine frühere Rente ohne Abzüge im Vergleich zu jemandem haben, der bis zum 28. Lebensjahr studiert hat. Der Vorschlag stieß sofort auf Kritik von Experten. Der Ökonom Joachim Ragnitz vom Ifo-Institut bewertete die Idee als versicherungslogisch widersprüchlich und extrem kostspielig. Ragnitz argumentiert, dass ein solches System Personen mit niedrigen Qualifikationen auf Kosten von Akademikern begünstigen würde, was angesichts des Fachkräftemangels und hoher demografischer Kosten ein Risiko für den Staatshaushalt darstelle. Spahn beschränkt sich jedoch nicht nur auf Renten. Er schlägt auch vor, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung enger an die reale Einkommensentwicklung gekoppelt werden, was den rapiden Anstieg der Ausgaben im Sozialsektor bremsen soll. Das deutsche Rentensystem basiert auf einem Generationenvertrag, der 1957 von Bundeskanzler Konrad Adenauer eingeführt wurde, wobei die arbeitende Bevölkerung die Leistungen für die aktuellen Rentner finanziert. <zitat autor=