Die italienische Agentur für Einnahmen und Beitreibung (Agenzia delle Entrate-Riscossione) erinnert an den bevorstehenden Fälligkeitstermin für die nächste Rate im Rahmen des Programms für den ermäßigten Rückstand von Steuerschulden "Rottamazione-Quater". Für die meisten Steuerzahler gilt die elfte Rate, deren formeller Termin am 28. Februar 2026 endet. Dank der gesetzlich vorgesehenen fünftägigen Toleranz werden Zahlungen bis zum 9. März als fristgerecht anerkannt. Personen, die nach vorherigem Ausschluss wieder in das Programm aufgenommen wurden, müssen die dritte Rate gemäß ihrem individuellen Rückzahlungsplan entrichten. Verzögerung oder Teilzahlung droht mit dem Verlust der günstigen Konditionen und der Verrechnung bereits geleisteter Beträge ausschließlich auf die Schulden.

Wichtige Zahlungsfristen

Der formelle Termin für die Entrichtung der Rate endet am 28. Februar 2026. Dank der gesetzlichen Karenz werden Zahlungen bis zum 9. März als fristgerecht anerkannt. Nach diesem Termin treten Sanktionen in Kraft.

Zwei Gruppen von Steuerzahlern

Das Programm umfasst Steuerzahler, die ihre Raten regelmäßig abzahlen und die elfte Rate entrichten müssen, sowie Personen, die wieder in das Programm aufgenommen wurden und die dritte Rate gemäß dem Wiederaufnahmeplan zahlen.

Folgen verspäteter Zahlung

Fehlende Zahlung, Zahlung nach Fristablauf oder unvollständige Beträge führen zum Verlust der Vorteile aus dem ermäßigten Programm. Zuvor eingezahlte Mittel werden dann als Anzahlung auf die Rückstände behandelt.

Breite Palette an Zahlungskanälen

Raten können in Banken, Postämtern, Lotto-Verkaufsstellen, Wechselstuben sowie über Geldautomaten mit entsprechender Funktion entrichtet werden.

Italienische Steuerzahler, die am Programm für den ermäßigten Rückstand von Steuerschulden "Rottamazione-Quater" teilnehmen, stehen vor einer weiteren, entscheidenden Frist. Die italienische Agentur für Einnahmen und Beitreibung hat offiziell daran erinnert, dass die meisten Teilnehmer die elfte Rate des Programms bis zum 28. Februar 2026 entrichten müssen. Die "Rottamazione"-Programme, wörtlich "Steuer-Verschrottung", sind ein zyklisches Instrument der italienischen Steuerpolitik, das die Rückzahlung von Steuerschulden mit reduzierten Zinsen und oft mit Straferlass ermöglicht. Die erste Auflage startete 2003, und die nachfolgenden – "bis", "ter" und die aktuelle "quater" – dienen der Generierung von Haushaltseinnahmen und der Bereinigung der Verbindlichkeiten von Bürgern und Unternehmen. Eine wichtige Information ist die gesetzlich vorgesehene fünftägige Toleranz. Das bedeutet, dass Zahlungen bis zum 9. März 2026 weiterhin als fristgerecht behandelt werden. Dies gilt sowohl für Steuerzahler, die ihre Raten regelmäßig abzahlen, als auch für diejenigen, die nach vorherigem Ausschluss wieder in das Programm aufgenommen wurden. Letztere müssen die dritte Rate gemäß ihrem individuellen Plan der Wiederaufnahme entrichten. Die Artikel legen genau fest, welche Beiträge nicht im Rahmen dieses Programms gezahlt werden können. Dabei handelt es sich um Beträge aus verhängten Strafen, Verzugszinsen auf Rückstände und sogenanntem Aggio. Die Folgen der Unterlassung sind schwerwiegend. Bei Nichtzahlung, Überschreitung der Endfrist (9. März) oder Zahlung nur eines Teils des Betrags verliert der Steuerzahler alle Vorteile im Zusammenhang mit der ermäßigten Schuldenregelung. Die im Rahmen des Programms bereits gezahlten Beträge werden dann nicht als Rückzahlung zu Vorzugskonditionen behandelt, sondern ausschließlich als Anzahlung auf die volle, ursprüngliche Schuldensumme zuzüglich aufgelaufener Zinsen. Die Steuerverwaltung bietet eine breite Palette von Zahlungskanälen, um die fristgerechte Begleichung der Verbindlichkeiten zu erleichtern. Steuerzahler können die Zahlung in Banken, auf Postämtern, in Lotto-Verkaufsstellen (sogenannten Tabaccherie), in Wechselstuben sowie über Geldautomaten mit entsprechender Funktion vornehmen. Die Agenzia delle Entrate-Riscossione betont in einer Pressemitteilung, dass die Erinnerung informativen Charakter hat und ausschließlich der Erinnerung an die geltenden Vorschriften dient, um spätere Probleme der Steuerzahler mit dem Verlust von Ansprüchen zu vermeiden. Derartige Mitteilungen sind Standardpraxis vor jedem wichtigen Datum im Steuerkalender.