Eine Geburtstagsfeier eines 18-Jährigen im bayerischen Aholfing geriet außer Kontrolle, nachdem eine unabhängig im Internet verbreitete Einladung etwa hundert Personen an den Ort lockte, darunter viele Minderjährige und ungebetene Gäste. Die Polizei vom Posten Straubing-Bogen griff ein, um die Menge aufzulösen. Platzverweise wurden erteilt und ein Teilnehmer vorläufig festgenommen. Ein Verfahren wegen Störung der öffentlichen Ordnung ist anhängig.
Außer Kontrolle geratene Feier
Eine ungeplante, virale Online-Einladung lockte etwa hundert Personen zu einer privaten Geburtstagsfeier, was die Möglichkeiten des 18-jährigen Gastgebers völlig überforderte.
Einsatz der Ordnungskräfte
Die Polizei wurde zum Ort gerufen, erteilte Platzverweise an ungebetene Gäste und nahm eine Person vorläufig wegen Beleidigung eines Beamten fest.
Keine schweren Verletzungen
Trotz der notwendigen Anwesenheit von Rettungskräften vor Ort wurden keine schweren Verletzungen unter den Teilnehmern oder die Notwendigkeit einer Krankenhauseinweisung festgestellt.
Rechtliche Konsequenzen für Veranstalter
Die Behörden haben ein Verfahren eingeleitet, das für den Veranstalter empfindliche Geldbußen wegen nächtlicher Ruhestörung und Organisation einer Feier ohne erforderliche Genehmigungen zur Folge haben kann.
In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es zu einer schwerwiegenden Störung der öffentlichen Ordnung während einer Geburtstagsfeier eines 18-jährigen Mannes im bayerischen Aholfing. Laut Polizeibericht führte eine unabhängig verbreitete, virale Online-Einladung dazu, dass sich bis zu hundert Personen, größtenteils minderjährig und ungebeten, am Ort einfanden, was die Kontrollmöglichkeiten des jungen Gastgebers völlig überstieg. Auf einen Notruf hin rückten Beamte der Polizei vom Posten Straubing-Bogen sowie Rettungskräfte an. Die Einsatzkräfte griffen ein, um die Menge aufzulösen und Ruhe wiederherzustellen. Ungebetenen Gästen wurden Platzverweise erteilt. Ein Teilnehmer wurde vorläufig wegen Beleidigung eines Polizeibeamten im Dienst festgenommen. Obwohl ein Rettungswagen vor Ort war, wurden keine schweren Verletzungen oder Krankenhauseinweisungen unter den Teilnehmern verzeichnet.Nach dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht (Ordnungswidrigkeitengesetz) können für nächtliche Ruhestörung oder die Organisation von Veranstaltungen ohne erforderliche Genehmigung empfindliche Geldbußen drohen, die bis zu mehrere tausend Euro betragen können. Bei Minderjährigen haften auch deren Eltern oder gesetzliche Vertreter. Derartige Vorfälle mit „außer Kontrolle geratenen“ Feiern, die über soziale Medien eingeladen werden, sind in den letzten Jahren zu einem wiederkehrenden Problem für Ordnungskräfte in vielen westlichen Ländern geworden. Die lokalen Behörden haben ein Verfahren zu dem Vorfall eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen, die der Polizeiposten Straubing-Bogen führt, klären die Strafverfolgungsbehörden den genauen Ablauf der Ereignisse und prüfen die rechtlichen Konsequenzen für den Veranstalter der Feier. Dieser könnte für nächtliche Ruhestörung und die Organisation einer außer Kontrolle geratenen Versammlung haftbar gemacht werden. Die Polizei betont die Rolle der verantwortungsvollen Nutzung sozialer Medien bei der Organisation von Veranstaltungen.